Nachtrag: Lesen Sie auch die Ansicht des Gemeindepräsidenten


Die Gemeinde Rhäzüns macht aktuell öffentlich auf ein erlassenes Verbot von Drohnenflügen / Drohnenfotos / Drohnenfilmen aufmerksam.

Dieses gelte auf dem gesamten Gemeindegebiet. Außer in (stark eingeschränktem Maße) auf Privatgrund.

Das Polizeigesetz von Rhäzüns dürfte einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Schon die Gemeinde Bergün holte sich mit einem Fotoverbot auf dem Gemeindegebiet juristisch eine blutige Nase. Und erntete zudem (weltweit) Häme und Kritik.

Die juristische und touristische Niederlage erfolgten obwohl das Fotoverbot nur ein Scherz war.

Somit landete die Agentur Jung / von Matt aus Zürich ihren zweiten großen Mißerfolg im Bündner Tourismus, aber offenbar findet der Kanton Graubünden keine einheimischen Agenturen. (DZ berichtete hier, hier und hier)

Die von Jung von Matt ausgearbeitete Schnapsidee eines Fotoverbots für Bergün wurde sogar von Gerichten krisitiert, nachdem Aufsichts- und Verfassungsbeschwerde eingereicht worden war von Bürgerseite her.

Verwaltunsgericht Graubünden: “Fehleinschätzung”

Der Richter am Verwaltungsgericht Graubünden kritisierte die Gemeinde, welche die Jung von Matt-Idee umsetzte, scharf:

“Durch die Fehleinschätzung der Werber und Initianten, welche zu dieser seltsamen Marketing­aktion aufriefen, konnte das Tourismus-Image sicherlich nicht nachhaltig verbessert beziehungsweise gesteigert werden.”

Richter: “Befremden”, “Empörung”, “Kopfschütteln”

Das Gericht weiter:

“Vielmehr vermochte diese Aktion ein Befremden – wenn nicht gar Empörung und Kopfschütteln bei breiten Bevölkerungskreisen, Naturfreunden und Naturliebhabern – auszulösen, was kaum als gelungene Werbung mit Nachahmungseffekt bezeichnet werden kann.”

Somit ist klar, daß Fotoverbote nicht nur verfassungwidrig sein können.
Sondern auch für Kopfschütteln bei “breiten Bevölkerungskreisen, Naturfruenden und Naturliebhabern” sorgen.

In Bergün ein (schlechter) Scherz – in Rhäzüns ernstgemeint (und Gesetz)

In Rhäzüns, dem nördlichen Tor zum Domleschg, gibt es hingegen auch gegenwärtig ein Verbot für Drohnenfotos und das ist nicht Scherz, sondern ernst.

Durch Drohnen können die schönsten Tourismusfilme und Tourismusfotos entstehen.
In Rhäzüns sind sie gänzlich verboten, was fragwürdig ist, denn so darf man ja nicht einmal den bei Rhäzüns so schön mäandrierenden Hinterrhein filmen. Oder den Start der Luftseilbahn nach Feldis zum Beispiel, das ist dann wohl auch verboten wie die Gemeinde Rhäzüns aktuell berichtet.

Belästigung durch Drohnen

Auf der anderen Seite gibt es Leute, die andere mit Drohnen auf privatem Grund belästigen und aus dieser Sicht wäre ein – maßvolles – Verbot natürlich richtig. Ein generelles Verbot aber dürfte mit den Verfassungsrechten hinsichtlich der Nutzung von öffentlichem Grund in keinerlei Einklag, sondern in eindeutigem Mißklang und Widerspruch stehen.

Ob das Polizeigesetz von Rhäzüns einer rechtlichen Prüfung standhalten würde, darf daher mit fug und recht bezweifelt werden.
Denn hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.

Was tun gegen Verletzung der Privatsphäre durch Drohnen?

Richtig erscheint es daher durchaus, den Mißbrauch von Drohnenfotos- und Drohnenfilmen im Polizeigesetz deutlich zu verbieten, also die Verletzung der Privatsphäre zu sanktionieren und allenfalls bei Verstoß auch zu büßen.

Aber auf dem gesamten Gemeindegrund generell gleichermaßen auch nicht-mißbräuchliche Drohneneinsätze zu verbieten, sodaß ein Tourist und Wanderer nicht ohne Sonderbewilligung zum Beispiel die Rheienauen filmen darf, dies scheint überrissen.

Auch, dann wenn man bedenkt, daß eine Sonderbewilligung eingeholt werden kann.

Denn bei dem Fotoverbot in der Gemeinde Bergün wäre dies auch möglich gewesen. Und dennoch fiel das Verwaltungsgerichtsurteil sehr deutlich aus.

Remo Maßat

 

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