Bei der Gemeinde Rhäzüns sind Hinweise eingegangen, daß Drohnenflüge über bewohntem Gebiet festgestellt werden, heißt es in einer Mitteilung.

In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde auf die gesetzliche Lage hin.

Der Einsatz von Drohnen ist im Polizeigesetz der Gemeinde Rhäzüns wie folgt geregelt:

Auszug: Art. 31 Motorbetriebene Spielgeräte

Der Einsatz von Drohnen und Multikoptern über öffentlichem Grund ist ohne Bewilligung der Gemeinde verboten.

Bei Flügen ab Privatgrund in überbautem Gebiet darf die Luftsäule über dem Grundstück nicht verlassen werden und das Einverständnis des Grundeigentümers ist nötig.

Bei Film-, Foto- und Tonaufnahmen sind die Datenschutzbestimmungen und die Persönlichkeitsrechte einzuhalten.

Die Privatsphäre anderer Personen ist zu achten.

“Wir bitten Piloten von Drohnen, diese Gesetzesbestimmungen zu beachten”, so die Gemeinde Rhäzüns weiter.

Lesen Sie hierzu auch den Kommentar:

Das Polizeigesetz von Rhäzüns dürfte einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.

Bild oben: Redaktionsdrohne / Bilder unten: Hinterrhein bei Rhäzüns. Solche Drohnenaufnahmen sind in Rhäzüns verboten.

Die Rhäzünser Rheinauen sollen durch die Wasserstandsschwankungen beeinträchtigt werden. (Foto: Remo Maßat / DZ)

Die Rhäzünser Rheinauen mit Schloß Blocher im Vordergrund und Rhäzüns links sowie Bonaduz rechts im Hintergrund.

Der einzige Teil des Hinterrheins, der nicht begradigt wurde, wo nicht eingegriffen wurde, ist heute von 'nationaler Bedeutung'. Wenn das nichts aussagt (Foto: Remo Maßat / DZ)

Der einzige Teil des Hinterrheins, der nicht begradigt wurde, wo nicht eingegriffen wurde, ist heute von “nationaler Bedeutung”.

 

 

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