Ausgerechnet finanziell extrem gutgestellte Bundesräte bekommen noch massenhaft gratis und Geschenke. Darunter kostenlose Seilbahnabos.

Dies sorgte für Kritik.

Der Bundesrat hat am 27. März 2024 entschieden, auf den Kauf der Jahresabonnemente der Seilbahnen Schweiz und die Nutzung der Loge im Stadttheater Bern für seine Mitglieder per Ende 2024 zu verzichten. Die SBB-Generalabonnemente werden zur Amtsausübung weiterhin von der SBB zur Verfügung gestellt.

Die Mitglieder des Bundesrates haben von den Seilbahnen Schweiz bis Ende 2023 ein unentgeltliches Jahresabonnement für die Benutzung der dem Verband angeschlossener Bahnen erhalten. Die Seilbahnen Schweiz gaben diese Dauerfahrkarten auch an kantonale und kommunale Behörden ab.

Im Zusammenhang mit Strafverfahren in einzelnen Kantonen wegen möglicher Vorteilsgewährung hatten die Seilbahnen Schweiz den Bundesrat Ende September 2023 um eine Bestätigung gebeten, dass die Abgabe der Karten hinsichtlich der Organisationsverordnung für den Bundesrat dienstrechtlich erlaubt sei.

Das Bundesamt für Justiz wurde mit der diesbezüglichen Abklärung beauftragt und kam zum Schluss, dass die Annahme der Dauerfreikarten der Seilbahnen Schweiz unter Umständen als Verstoss gegen das Verbot der Vorteilsannahme gewertet werden kann.

Um jeden Anschein einer Vorteilsannahme zu vermeiden, hat der Bundesrat im Dezember 2023 entschieden, die Abonnemente für das Jahr 2024 von den Seilbahnen Schweiz in Rechnung stellen zu lassen, so heißt es in der Mitteilung zum Bundesratsentscheid weiter, und:

Der Bundesrat hat eine Neubeurteilung des Entscheides vom Dezember 2023 vorgenommen und am 27. März 2024 entschieden, ab dem Jahr 2025 auf den Kauf der Abonnemente von den Seilbahnen Schweiz zu Gunsten der Mitglieder des Bundesrates, des Bundeskanzlers sowie deren Partnerinnen und Partnern zu verzichten.

Er hat zudem beschlossen, im Aide-Mémoire den Hinweis auf die Abgabe einer Dauerfahrkarte von Seilbahnen Schweiz an die ehemaligen Mitglieder des Bundesrates und die ehemaligen Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler sowie deren Partnerinnen und Partner zu streichen. Sie und die Seilbahnen Schweiz wurden darüber informiert.

Im Weiteren verzichtet der Bundesrat ab 2025 auf die Nutzung der Theaterloge im Stadttheater Bern. Die Loge kann von den Mitgliedern des Bundesrates und dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin benutzt werden, sie wird indessen kaum genutzt.

SBB-Generalabonnemente werden dienstlich genutzt und weiterhin zur Verfügung gestellt

Welcher Leser hat schonmal einen Bundesrat im Zug gesehen? Doch bei den 1.-Klasse-GAs soll es anders sein als bei den Seilbahnen. Dazu schreibt der Bundesrat:

Die Generalabonnemente 1. Klasse für die Mitglieder des Bundesrates, die Bundeskanzlerin bzw. den Bundeskanzler und ihre Partnerinnen und Partner, welche die Magistratspersonen jeweils begleiten, werden von den SBB wie bisher weiterhin zur Verfügung gestellt, da sie für deren Amtsausübung notwendig sind.

Um die Annahme von Leistungen von Dritten rechtlich zu verankern, wird in der Organisationverordnung für den Bundesrat dafür eine dienstrechtliche Erlaubnis geschaffen.

Die ehemaligen Bundesrätinnen und Bundesräte vertreten die Mitglieder des Bundesrates gelegentlich im Rahmen von Delegationsaufgaben. Sie und ihre Partner erhalten weiterhin ein unentgeltliches SBB-Generalabonnement 1. Klasse.

(pd, rm)
(Foto: Seilbahn Feldis / Veulden mit Schloß Blocher in Rhäzüns – Remo Maßat)
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