Im Moment sieht es nicht danach aus als würde es wirklich zu einer Strommangellage kommen, wovor der Bundesrat ständig warnt seit den Rußlandsanktionen.

Es gibt “nur” je nach Gemeinde und Anbieter teils exorbitante Preissteigerungen.

Was erstaunt ist, ist jedoch, daß ständig weitere – einschneidende – Maßnahmen in Gesetze und Verordnungen gegossen werden für den Fall eine Strommangellage. So auch jetzt aktuell wieder.

Warum all diese Gesetze? Was kommt auf uns zu?

Es fragt sich, was kommt da auf uns zu und warum werden all diese extrem umfangreichen Gesetze und Maßnahmen beschlossen?

Doch von Anfang an: In einer Strommangellage sollen “Bewirtschaftungs-Maßnahmen” den Zusammenbruch der Stromversorgung verhindern, so das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, WBF, in einer aktuellen Mitteilung. Diese hat es in sich.

Mit der Telekommunikation habe nun eine weitere Branche Vorschläge zur Senkung des Stromverbrauchs ausgearbeitet, so das Department einleitend.

Und der Bundesrat habe diese an seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 in die Vernehmlassung geschickt.

In einer Strommangellage sei die Kontingentierung der Großverbraucher eine wichtige Maßnahme, um Netzabschaltungen zu verhindern. Für einzelne grundversorgungsrelevante Dienstleistungen brauche es jedoch spezifische Lösungen.

Der in die Vernehmlassung geschickte Verordnungsentwurf sieht bei Kontingentierungen Einschränkungen des Stromverbrauchs im Mobilfunk vor. Verbrauchsstätten, die der Aufrechterhaltung des Festnetzes und des Mobilfunks dienen, werden von der Kontingentierung ausgenommen. Solche Ausnahmen werden nur gewährt, wenn branchenspezifische Lösungen zur Reduktion des Stromverbrauchs vorliegen.

Pech hingegen hat, wer über Whatsapp, Telegram und andere ähnliche Anbieter telefoniert oder schreibt, doch dazu mehr unten.

Datenmengen werden verzögert übertragen, später Antennen abgeschaltet

Der Verordnungsentwurf enthält drei Stufen. In der ersten Phase werden die hohen Mobilfunk-Frequenzbänder abgeschaltet und große Datenmengen nur noch verzögert übertragen.

Der zweite Schritt betrifft die mittleren Mobilfunk-Frequenzbänder.

In der dritten Stufe schließlich werden 10 Prozent der Makro-Antennenstandorte abgeschaltet.

Davor werden “gewisse” Webseiten gesperrt: Keine sozialen Medien mehr

Da helfen dann auch keine Notstromaggregate mehr: Wer über Telegram, Facebook, Twitter, Whatsapp und so weiter aktiv sein möchte, kann es nicht mehr: Denn “vorgängig zur ersten Stufe ist vorgesehen, gewisse Webseites zu sperren. Von dieser Sperre betroffen wären viel genutzte Plattformen, darunter für soziale Medien, Videos und Musik.

Die Sperre geht der darauffolgenden stufenweise Abschaltung von Frequenzbändern voraus.

Insgesamt können die Maßnahmen die Datenübertragung erschweren. Es kann zu längeren Wartezeiten oder fehlenden Datenverbindungen kommen, etwa bei Bezahlterminals oder Authentifizierungen.

Netzabschaltungen oder ein unkontrollierter Netzzusammenbruch hätten jedoch für die Telekommunikation weitaus gravierendere Folgen, so das WBF.

Die Vernehmlassung für den Entwurf der Verordnung über Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk dauert bis zum 21. Mai 2024.

Es ist die zweite Vernehmlassung zu einer Branchenlösung. Im Herbst 2023 war ein Vorschlag in der Vernehmlassung, der es ermöglicht, dass der öffentliche Verkehr und der Güterverkehr auf der Schiene in einer Strommangellage ihren Grundauftrag zumindest teilweise weiter erfüllen können.


Quellen, Weiterführendes

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(pd, rm)
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