Tag "Polizeigesetz Rhäzüns"

Rhäzüns’ Verbot von Drohnen-Fotos und -Filmen:Polizeigesetz Rhäzüns dürfte rechtlicher Prüfung nicht standhalten

Nachtrag: Lesen Sie auch die Ansicht des Gemeindepräsidenten Die Gemeinde Rhäzüns macht aktuell öffentlich auf ein erlassenes Verbot von Drohnenflügen / Drohnenfotos / Drohnenfilmen aufmerksam. Dieses gelte auf dem gesamten Gemeindegebiet. Außer in (stark eingeschränktem Maße) auf Privatgrund. Das Polizeigesetz von Rhäzüns dürfte einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Schon die Gemeinde Bergün holte sich mit einem Fotoverbot auf dem Gemeindegebiet juristisch eine blutige Nase. Und erntete zudem (weltweit) Häme und

Hat Rhäzüns ein Drohnenproblem?Gemeinde: Drohnenflüge (Drohnenfotos / Drohnenfilme) auf Gemeindegebiet verboten

Bei der Gemeinde Rhäzüns sind Hinweise eingegangen, daß Drohnenflüge über bewohntem Gebiet festgestellt werden, heißt es in einer Mitteilung. In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde auf die gesetzliche Lage hin. Der Einsatz von Drohnen ist im Polizeigesetz der Gemeinde Rhäzüns wie folgt geregelt: Auszug: Art. 31 Motorbetriebene Spielgeräte Der Einsatz von Drohnen und Multikoptern über öffentlichem Grund ist ohne Bewilligung der Gemeinde verboten. Bei Flügen ab Privatgrund in überbautem Gebiet