Rhäzüns
Die Gemeinde Rhäzüns nimmt zum Artikel «Rhäzüns’ Verbot von Drohnen-Fotos und -Filmen: Polizeigesetz Rhäzüns dürfte rechtlicher Prüfung nicht standhalten» vom 2. Mai 2020 in der Domleschger-Zeitung wie folgt Stellung: Das kommunale Polizeigesetz von Rhäzüns schränkt Foto- und Filmaufnahmen auf öffentlichem Grund nicht ein. Aufnahmen der Rheinauen, der historischen Bauten und der Luftseilbahn sind nicht verboten und nicht bewilligungspflichtig. Der Beitrag in der Domleschger Zeitung basiert auf einer Überinterpretation des Rhäzünser
Nachtrag: Lesen Sie auch die Ansicht des Gemeindepräsidenten Die Gemeinde Rhäzüns macht aktuell öffentlich auf ein erlassenes Verbot von Drohnenflügen / Drohnenfotos / Drohnenfilmen aufmerksam. Dieses gelte auf dem gesamten Gemeindegebiet. Außer in (stark eingeschränktem Maße) auf Privatgrund. Das Polizeigesetz von Rhäzüns dürfte einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Schon die Gemeinde Bergün holte sich mit einem Fotoverbot auf dem Gemeindegebiet juristisch eine blutige Nase. Und erntete zudem (weltweit) Häme und
Bei der Gemeinde Rhäzüns sind Hinweise eingegangen, daß Drohnenflüge über bewohntem Gebiet festgestellt werden, heißt es in einer Mitteilung. In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde auf die gesetzliche Lage hin. Der Einsatz von Drohnen ist im Polizeigesetz der Gemeinde Rhäzüns wie folgt geregelt: Auszug: Art. 31 Motorbetriebene Spielgeräte Der Einsatz von Drohnen und Multikoptern über öffentlichem Grund ist ohne Bewilligung der Gemeinde verboten. Bei Flügen ab Privatgrund in überbautem Gebiet
April 30, 2020
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Die Bündner Regierung schrieb seit Ausbruch der sogenannten Coronakrise, z. B. als Grenzschließungen zu Norditalien gefordert wurden (außer für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten), daß sie überhaupt keine Entscheidungskompetenz hat, weil der Bundesrat allein zuständig ist. (Bericht dazu) Ganz anders klingt es nun. Offenbar gibt es doch Entscheidungskompetenzen bei Corona. In einer aktuellen Mitteilung heißt es, die “Bündner Regierung hat gestützt auf den Beschluß des Bundesrats vom 29. April
Das Departement für Finanzen und Gemeinden (DFG) hat mit der Departementsverfügung vom 27. März 2020 den Verzugszins für das gesamte Kalenderjahr 2020 und für alle Steuerforderungen des Kantons auf 0 % (null Prozent) festgelegt. Damit geht der Kanton Graubünden weiter als die COVID-19-Verzichtsverordnung (AS 2020 861), die vom Bundesrat am 21. März 2020 in Kraft gesetzt wurde. Diese Verordnung beinhaltet, dass vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020
April 17, 2020
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Von Rhäzüns und der nahegelegenen Talhaltestelle der LRF (Luftseilbahn Rhäzüns Feldis) gibt es eine direkte Busverbindung nach Chur zusätzlich zum Postbus-Angebot und dem Angebot der Rhätischen Bahn. Die Busverbindungen der Stadtbus Chur AG vom nördlichen Eingang der Talschaft Domleschg Richtung Chur bleiben weiterhin stark eingeschränkt. Wegen der Coronavirus-Verunsicherung ist die Nachfrage im öffentlichen Verkehr drastisch zurückgegangen. Die Fahrplananpassungen waren nötig, damit der öffentliche Verkehr so lange wie möglich mit einem
März 13, 2020
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Nicht-notwendige Operationen werden verboten, außer im Spital Thusis und im Center da canidad in Savognin. Offenbar sind diese Gebiete vom Coronavirus noch nicht so stark betroffen. Die Anzahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen im Kanton Graubünden nimmt weiter stark zu. Der Bund hat heute seine Maßnahmen verschärft. Die Bündner Regierung hat die aktuelle Lage sorgfältig analysiert und für den Kanton Graubünden die Lage als “außerordentlich” erklärt. Zudem hat sie