Am 1. Januar 2021 treten diverse neue Verkehrsregeln in Kraft, welche die Sicherheit erhöhen sollen und den Verkehrsablauf flüssiger machen sollen.

Reißverschluß wird Pflicht

Reißverschluß bei Fahrstreifenabbau und Autobahneinfahrten: Beim Abbau von Fahrstreifen ist das Reißverschlußsystem neu obligatorisch.

Das gilt überall dort, wo Fahrstreifen enden: Zum Beispiel beim Wechsel von drei auf zwei Fahrstreifen, bei Unfällen oder Baustellen.

Dabei fährt man auf beiden Spuren bis zum Abbau der Fahrstreifen. Dort läßt jeder Verkehrsteilnehmer auf der weiterführenden Spur einen Verkehrsteilnehmer vom abgebauten Fahrstreifen nach dem Reißverschlußprinzip vor sich einfädeln.

Die Automobilisten müssen neu die Fahrzeuge von der abgebauten Spur einschwenken lassen.

Damit soll verhindert werden, daß bei Fahrstreifenabbauten zu früh auf den verbleibenden Streifen gewechselt wird, wie es heute oft geschieht. So kann der Verkehr besser fließen. Einschwenkende Fahrzeuglenker dürfen die Lücke aber nicht erzwingen, sie bleiben vortrittsbelastet.

Neu gilt das Reißverschlußsystem bei stockendem Verkehr auch bei Autobahneinfahrten.

Das Nichtbeachten des Reißverschlußprinzips wird mit einer Ordnungsbuße geahndet.

Rettungsgasse neu schon bei Schrittgeschwindigkeit, nicht erst bei Stau

Neu muß auf Autobahnen eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden, bereits wenn sich der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit bewegt.

Das gilt auch, wenn kein Blaulichtfahrzeug zu sehen oder zu hören ist. Bei zweispurigen Straßen ist die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren zu bilden, bei dreispurigen Straßen immer zwischen dem äußersten linken und dem mittleren Fahrstreifen. Das Nichtbeachten der Rettungsgasse wird mit einer Ordnungsbuße geahndet.

Rechtsvorbeifahren

Auf den Autobahnen gilt nach wie vor das Rechtsfahrgebot.

Wenn sich auf dem linken (oder bei dreispurigen Autobahnen auf dem linken und/oder mittleren) Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat, dürfen die Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur neu mit der nötigen Vorsicht vorbeifahren, auch wenn sich rechts noch keine Kolonne gebildet hat.

Das Rechtsüberholen (Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und Wiedereinschwenken nach links) ist hingegen weiterhin verboten und wird mit einer Ordnungsbuße geahndet.

100 km/h für leichte Anhängerzüge

Wer mit Personen- oder Lieferwagen einen Anhänger zieht, darf auf Autobahnen neu höchstens mit 100 km/h fahren. Der Anhänger darf nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein und muß für diese Geschwindigkeit geeignet sein. Das gilt auch für das Zugfahrzeug und die Reifen. Es empfiehlt sich, vor der Fahrt Fragen zu Höchstgeschwindigkeit und -gewicht mit dem Händler oder Importeur oder im Rahmen der Fahrzeugprüfung beim Straßenverkehrsamt abzuklären.

Die neuen sowie weitere Verkehrsregeln für die Autobahn werden in der zweiten, erweiterten Auflage des sogenannten «Autobahn-Knigges» erklärend dargestellt (www.astra.admin.ch/knigge).

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