Die Bündner Regierung gibt den Entwurf zur Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden für die Vernehmlassung frei.

Schwerpunkt der Revisionsvorlage bildet die Erschließung des Kantonsgebiets mit einem bedarfsgerechten Angebot im öffentlichen Personenverkehr und deren Finanzierung.

Der ÖV in Graubünden

Das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs innerhalb des Kantons bilden die Normalspurstrecke der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) zwischen Chur und Maienfeld bzw. bis Ems-Werk (mutmaßlich Eigentum der Ems Chemie).

Sowie das rund 400 Kilometer lange Meterspurnetz der Rhätischen Bahn (RhB).

Und der Matterhorn-Gotthard-Bahn (MGB).

Ein Bahnangebot, welches durch verschiedene Buslinien weitläufig ergänzt wird.

Dieses ÖV-Netz verbindet Zentren, Agglomerationen, ländliche Räume sowie touristische Orte und erschließt somit das ganze Kantonsgebiet.

Es dient der Beförderung von Pendlern im Alltagsverkehr aber auch von Touristen und nimmt somit auch eine bedeutende Rolle im Tourismus- und Freizeitverkehr ein.

Bestellung und Finanzierung des ÖV-Angebots in Graubünden

Die letzte Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden (GöV) stammt aus dem Jahr 1994.

Seither erfolgten auf Bundesebene im Rahmen von Bahnreformen mehrere Revisionen gesetzlicher Grundlagen, welche die Bestellung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs tangieren.

Unter anderem wurde die Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV) erlassen, welche insbesondere die Abgeltung der ungedeckten Kosten sowie die Bestellung des regionalen Personenverkehrs festlegt.

Ferner wurde der Bahninfrastrukturfonds (BIF) zur Finanzierung der Bahninfrastruktur geschaffen. Sämtliche Änderungen haben Konsequenzen auf die Bestellung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Graubünden.

Zusätzlich haben sich auch die Anforderungen der Bevölkerung und der Wirtschaft an den öffentlichen Verkehr verändert, so die Bündner Regierung weiter.

Entsprechend gilt es, die Erschließung des Kantonsgebiets mit öffentlichem Verkehr bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und zukunftsgerichtet anzupassen.

Bündner Kantonsregierung will klimaschonende Antriebssysteme fördern

Die Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr soll im Weiteren Grundlagen schaffen, um Maßnahmen zur weiteren Reduktion des CO2-Ausstoßes im öffentlichen Verkehr fördern zu können.

Konkret soll eine Rechtsgrundlage dem Kanton neu erlauben, Beiträge an die Anschaffung und den Betrieb von Elektro- oder Wasserstofffahrzeugen im öffentlichen Verkehr zu leisten.

Vernehmlassung läuft

Die Vernehmlassung dauert bis am 27. September 2021.

Das Gesetz über den öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden (GöV; BR 872.100) wurde erstmalig im Jahr 1994 erlassen und seit damals kaum revidiert. Auf Bundesebene erfolgten in der Zwischenzeit zahlreiche Revisionen. Diese umfassen mehrere Bahnreformen sowie die Einführung des Bahninfrastrukturfonds (BIF). Überdies wurde die Verordnung über die Abgeltung im regionalen Personenverkehr (ARPV; SR 745.16) erlassen. Alle diese Änderungen haben Konsequenzen auf die Bestellung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Graubünden. Die von der Regierung zur Vernehmlassung freigegebene Totalrevision trägt diesen Entwicklungen Rechnung und schlägt Anpassungen auf kantonaler Ebene vor. Überdies sollen die Erschließungskriterien im Zusammenhang mit dem ÖV für sämtliche Gebiete im Kanton unter Berücksichtigung der Bundesvorgaben im regionalen Personenverkehr angepaßt werden.

Eröffnung: 25. Juni 2021
Frist: 27. September 2021

 

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