Das Stauaufkommen auf den Nationalstraßen im Alpenraum während der Feiertage im Frühling und den Sommerferien führt zu Ausweichverkehr.

Dieser belastet die lokale Bevölkerung stark.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 08.05.2024 darüber beraten und Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 22.4044 Stadler verabschiedet.

Auf der N13 wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der nördlichen Zufahrt vor dem Spurabbau bei Reichenau als Pilotbetrieb an Tagen mit hohem Reiseverkehr manuell mit Signaltafeln auf 80 km/h gesenkt.

Geplant ist die Installation einer automatisierten GHGW-Anlage auf der gesamten Zufahrtsachse zwischen der Verzweigung Sarganserland und dem Anschluß Thusis-Süd.

Bewährt haben sich mit Personal vor Ort durchgesetzte Dosierungen des Verkehrs an den Anschlüssen Zizers, Chur Süd in Richtung Domat/Ems, Vial und Isla (in Fahrtrichtung Süd) sowie Rothenbrunnen, Thusis Nord und Fürstenau (in Fahrtrichtung Nord).

Als nicht umsetzbar erwies sich die Triage des lokalen Verkehrs vom Transitverkehr an den Anschlüssen oder vor Ortsdurchfahrten. Die Prüfung der Durchfahrtsberechtigung war oft mit langen Diskussionen verbunden und die Feststellung von Mißbräuchen wäre – wenn überhaupt – nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich gewesen, so das Astra.

Wie entsteht Ausweichverkehr?

Ausweichverkehr entsteht überall entlang den Nationalstraßen, wo diese ihre Kapazitätsgrenze erreicht hat.

Im Mittelland und in den besonders stark vom Verkehr belasteten Städten und Agglomerationen tritt Ausweichverkehr beinahe täglich auf.

Grund für den Ausweichverkehr im Alpenraum sind Verkehrsüberlastungen auf den Nationalstraßen A2 und A13.

Um diese Staus zu umfahren, weichen viele Verkehrsteilnehmer auf das umliegende Straßennetz aus.

Dieses ist für so große Verkehrsmengen nicht ausgelegt und deshalb ebenfalls rasch überlastet.

Für die lokale Bevölkerung bedeutet dies zusätzliche Belastungen durch Lärm und Abgase, Reisezeitverluste im lokalen Verkehr, Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs sowie negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.

Das effektivste Mittel gegen Ausweichverkehr sind gut funktionierende Nationalstraßen. In den letzten Jahren hat das Bundesamt für Straßen (ASTRA) gemeinsam mit den Kantonen Graubünden, Tessin und Uri zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um die Verkehrssituation auch auf den Nord-Süd-Achsen zu optimieren.

Dazu gehören Einfahrtssperrungen, die Verlängerung von Ausfahrtsspuren, punktuelle Dosierungen bei den Ausfahrten und umfassende Informationskampagnen.

Zusätzliche Maßnahmen

Um die Verkehrssituation weiter zu verbessern, hat der Bund nun über 80 weitere Maßnahmen geprüft und deren grundsätzliche Zweckmäßigkeit und Machbarkeit bewertet.

Der Bundesrat empfiehlt, automatisierte Ausfahrtsdosierung an Anschlüssen der A2 und A13 weiter zu vertiefen.

Heute werden einzelne Ausfahrten manuell durch die Kantonspolizei oder Verkehrsdienste dosiert.

Mit dieser Maßnahme wird nur so viel Verkehr auf die Kantonsstraßen gelassen, wie diese störungsfrei verarbeiten können.

Um den alpenquerende vom lokalen Verkehr zu trennen, werden auf der A2 in Fahrtrichtung Süd zudem temporäre Anschlußsperrungen vertieft analysiert und auch getestet.

Aus Sicht des Bundesrates sind darüber hinaus auch Maßnahmen beim kantonalen Straßennetz notwendig, beispielsweise Dosierungsanlagen vor den Dorfeinfahrten.

Slotsystem und Tunnelgebühren nicht zielführend

Ein Slotmanagementsystem, bei dem sich Verkehrsteilnehmer für eine Durchfahrt durch den Gotthard- oder San Bernardino-Tunnel für einen bestimmten Zeitslot anmelden müssen, sei in der Praxis nicht realistisch.

Für die Umsetzung wären großflächige Warteräume nötig. Diese Flächen stünden auf den Zufahrtsrampen zu den Alpentunneln nicht zur Verfügung.

Eine Benutzungsgebühr für die Alpenquerungen hätte zwar einen positiven Einfluß auf die Verkehrssituation, würde aber dazu führen, daß der Kanton Tessin nur noch über gebührenpflichtige, ganzjährige Straßenverbindungen mit den restlichen Landesteilen verbunden wäre.

Der Bundesrat erachtet dies aus Gründen des Landeszusammenhalts als nicht opportun.

Die Einführung einer Benutzungsgebühr käme zudem einer Abkehr des in der Bundesverfassung verankerten Grundsatzes der gebührenfreien Benützung öffentlicher Straßen gleich und würde eine Verfassungsänderung bedingen, so glaubt der Bundesrat.

(pd, rm)
(Graphik Stau A13 im Domleschg: Astra)

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