Die Bündner Regierung schrieb seit Ausbruch der sogenannten Coronakrise, z. B. als Grenzschließungen zu Norditalien gefordert wurden (außer für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten), daß sie überhaupt keine Entscheidungskompetenz hat, weil der Bundesrat allein zuständig ist. (Bericht dazu)

Ganz anders klingt es nun. Offenbar gibt es doch Entscheidungskompetenzen bei Corona.

In einer aktuellen Mitteilung heißt es, die “Bündner Regierung hat gestützt auf den Beschluß des Bundesrats vom 29. April 2020 entschieden, dieses Jahr an Bündner Gymnasien nur schriftliche Maturitätsprüfungen durchzuführen.

Unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen und Empfehlungen des Bundes bereiten sich die Volksschulen im Kanton für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts am 11. Mai 2020 vor.

Umstrittene Schulschließungen werden schrittweise aufgehoben

Länder wie Südkorea oder Singapur – um nur 2 zu nennen, die direkt nahe an China sind kamen ohne Schulschließungen aus, sondern kontrollieren von Anfang an die Grenzen anders als in Graubünden und der Schweiz.

Nun werden die umstrittenen Schulschließungen wieder zurückgefahren.

In den obligatorischen Schulen soll der Präsenzunterricht ab dem 11. Mai 2020 wo immer möglich wieder im Rahmen des regulären Stundenplans erfolgen. Die Schutz- und Hygienemaßnahmen haben bei der Wiedereröffnung der Schulen oberste Priorität, so die Bündner Regierung.

Am Freitag, 1. Mai 2020, wird das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement (EKUD) den Schulen die kantonalen Rahmenvorgaben sowie Planungshilfen für die Umsetzung der notwendigen Schutzmaßnahmen mitteilen. Aufgrund der Rahmenvorgaben des EKUD können die Schulen den Schulbetrieb den lokalen Gegebenheiten (Raumsituation, Schülertransporte etc.) anpassen.

Maturaprüfungen 2020 in Graubünden unter umstrittenen “Schutzmaßnahmen”

Die Maturanden der Gymnasien im Kanton müssen sich weiterhin auf die Abschlußprüfungen vorbereiten: Unter Schutzmaßnahmen finden ab dem 11. Mai 2020 die ersten schriftlichen Prüfungen statt.

Für die Schüler des Gymnasiums und Untergymnasiums dauert die außerordentliche Situation noch bis am 8. Juni 2020. Sie werden weiterhin per Fernunterricht geschult. Private Mittelschulen haben die Möglichkeit, auf Gesuch hin Präsenzunterricht am Untergymnasium ab dem 11. Mai 2020 einzuführen.

Mündliche Abschlußprüfungen 2020 noch unsicher

An den Fachmittelschulen werden die schriftlichen Abschlußprüfungen durchgeführt.

Ob auch mündliche Abschlußprüfungen zu absolvieren sind, ist von einem noch ausstehenden Beschluß der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren abhängig.

Berufsmaturität ohne kantonale Prüfungen

Im Bereich der Berufsmaturität hat der Bundesrat beschlossen, daß schweizweit auf kantonale Prüfungen der eidgenössischen Berufsmaturität verzichtet wird.

Diese wird im Jahr 2020 gänzlich auf Erfahrungsnoten basierend erworben.

Der Kanton Graubünden wird diese Vorgaben umsetzen.

Dank der Regierung an Lehrer, Schüler sowie Eltern

Seit Beginn der Krise Mitte März haben insbesondere die Lehrer, Schüler sowie Eltern mit der Umstellung auf den Fernunterricht große Herausforderungen gemeistert.

Die Bündner Regierung bedankt sich bei allen Beteiligten für den enormen Einsatz und wünscht viel Kraft und Ausdauer für die bevorstehende Zeit.

Schutzmaßnahmen in Kindertagesstätten und Spielgruppen

Die familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote können ab dem 11. Mai 2020 unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen den Betrieb wieder ausweiten.

Die Kindertagesstätten haben einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise geleistet. Für alle betroffenen Betreuungsangebote sind große organisatorische und finanzielle Herausforderungen entstanden.

Für die Kindertagesstätten stehen außerordentliche Finanzhilfen von Kanton und Gemeinden zur Verfügung. Die Spielgruppen, welche in den vergangenen Wochen geschlossen waren, können ab dem 11. Mai 2020 unter Einhaltung der Schutzkonzepte ebenfalls wieder öffnen.

Normalisierung soll wieder kommen

Die vom Bund beschlossenen weiteren Lockerungsschritte für den 11. Mai 2020 sind ein wichtiger Schritt in Richtung Normalisierung für Gesellschaft und Wirtschaft. So hat die Regierung aufgrund der Lockerungen auch die Meldepflicht für Zweitwohnungsbesitzer aufgehoben.

Insbesondere die Öffnung der Gastronomie ist ein wichtiger Schritt zurück in die Normalität.

Bedauert wird, daß den Bergbahnen weiterhin an Planungssicherheit für die anstehende Sommersaison fehlt.

Fallzahlen in Graubünden weiter rückläufig

Die Fallzahlen im Kanton sind weiter rückläufig. Positiv getestete Personen müssen sich gemäß den Vorgaben des Bundes isolieren und wer mit ihnen Kontakt hatte, muss sich in Quarantäne begeben. Die konsequente Rückverfolgung von Neuinfizierten wird ab dem 11. Mai 2020 auch in Graubünden wiederaufgenommen.

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