Ortsplanungen sind heikle Angelegenheiten. Wird zum Beispiel Bauland ausgezont, verliert das Land über Nacht an Wert, wird neues Bauland eingezont, so gewinnt der Boden über Nacht oft um hunderttausende Franken.

Solches und andere Dinge sind Teile der Ortsplanung.

Die Gemeinde Tschappina gibt eine öffentliche Mitwirkungsauflage für die Ortsplanung bekannt. Die gesamte bisherige Ortsplanung soll revidiert werden.

Wer sich als Einwohner informieren will wie die neue Ortsplanung aussehen soll oder wer Einwendungen oder Anregungen vorbringen will kann solches tun.

In Anwendung von Art. 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Tschappina statt.

Auflageakten:

–      Baugesetz

–      Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000, Tschappina, Oberurmein, Obergmeind, Usser Glas und Inner Glas

–      Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:10’000, Übriges Gemeindegebiet

–      Genereller Erschliessungsplan 1:2000, Verkehr, Tschappina, Oberurmein, Obergmeind, Usser Glas und Inner Glas

–      Genereller Erschliessungsplan 1:2000, Ver- und Entsorgung, Tschappina, Oberurmein, Obergmeind, Usser Glas und Inner Glas

–      Genereller Erschliessungsplan 1:10’000, Übriges Gemeindegebiet

Grundlagen:

–      Planungs- und Mitwirkungsbericht

–      Übersicht Ein- und Auszonungen inkl. Verfügbarkeitsregelung (Einzonungen)
(Einzonungsflächen Tschappina, Einzonungsflächen Fraktionen,     Auszonungsflächen Tschappina, Auszonungsflächen Fraktionen.)

–      UEB-NR nach Revision (Bauzonenkapazität heute und Bauzonenkapazität nach Revision)

–      Kommunales räumliches Leitbild (KRL)

–      Begleitbericht Gewässerraum

 

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