Mittels neuer Weisungen zum Anstellungsprozess im schulischen Kontext erhöht das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement den Schutz für Kinder und Jugendliche an den Bündner Schulen.

Die neuen Weisungen des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements (EKUD) verpflichten die Schulträgerschaften der Volks-, Berufsfach- und Mittelschulen sowie der Brückenangebote bei der Neuanstellung von Lehr-, Betreuungs- und Fachpersonal sowie Mitgliedern der Schulleitung im Rahmen des Anstellungsprozesses von den Bewerberinnen und Bewerbern einen Privatauszug (entspricht dem bisherigen Strafregisterauszug) sowie einen Sonderprivatauszug einzuholen.

Der Sonderprivatauszug gibt darüber Auskunft, ob es der Bewerberin oder dem Bewerber verboten ist, eine Tätigkeit mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen auszuüben.

Mit dem Erlaß der Weisungen kommt das EKUD auch einem Anliegen aus dem Großen Rat nach.

In einem Vorstoß von Großrätin Favre‑Accola aus der Junisession 2019 wurde gefordert, den Schutz für Kinder und Jugendliche in der Schule durch den Erlaß von Vorgaben im Zusammenhang mit dem Anstellungsprozeß im schulischen Kontext zu erhöhen und sie dadurch besser vor sexuellen Übergriffen und Mißbrauch zu bewahren.

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