Die Hundehalter in Thusis erhalten aufgrund der uns bis 18. Februar 2022 vorliegenden Informationen eine Rechnung für die jährliche Hundesteuer.

Neuhundehalter, Adreßänderungen, Halterwechsel und Ableben des Hundes sind jeweils zwingend dem Einwohneramt sowie AMICUS (früher ANIS) zu melden, so die Gemeinde Thusis.

Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund CHF 100.00 und für jeden weiteren im selben Haushalt gehaltenen Hund CHF 180.00.

Diese Hunde zahlen in Thusis keine Hundesteuer:

Steuerbefreit sind Diensthunde, die in der Armee, beim Grenzwachtkorps oder bei der Polizei eingesetzt werden, Lawinenhunde, Katastrophenhunde, Blindenführ- und Gehörlosenhunde, Herdenschutzhunde sowie Schweißhunde mit gültiger Nachsuchebewilligung des Kantons Graubünden.

Mikrochip-Pflicht für alle über 3 Monate alten Hunde

Alle über drei Monate alten Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei AMICUS registriert werden.
Widerhandlungen gegen diese Vorschriften können gemäß kantonalem Veterinärgesetz geahndet werden. Weitere Informationen findet man auf unserer Thusis.ch –> Hundesteuer.

 

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