Wer ins Grenzgebiet reist, sollte keine Wildtiere füttern.

Morgen wird ein Verbot privater Wildfütterungen im Grenzgebiet zu Österreich erlassen.

Es drohen drakonische Strafen bei Zuwiderhandlung.

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit bzw. der Kantonstierarzt Dr. Rolf Hanimann verfügt am 1. September 2018:

Das mit Verfügung des Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit vom 1. September 2016 angeordnete Verbot der privaten aktiven und passiven Schalenwildfütterung (Hirsch, Reh, Gämse, Steinwild) auf dem Gebiet der Gemeinden Fläsch, Maienfeld, Jenins, Malans, Landquart, Seewis, Grüsch, Schiers, Luzein, Furna, Jenaz, Fideris, Küblis, Conters, Klosters-Serneus, Zernez, Scuol, Valsot und Samnaun wird bis 31. August 2021 verlängert.

Gemäß Art. 47 TSG wird mit Buße bis zu 20 000 Franken bestraft, wer vorsätzlich einer unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels an ihn gerichteten Verfügung zuwiderhandelt. In schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Buße.

Ganzer Bericht

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