Die Krankenversicherungsprämien steigen aufgrund der (kranken) Gier des Gesundheitssystemes und der Pharmakosten, welche in der Schweiz laut K-Tipp um ein Vielfaches höher sind als im direkt angrenzenden Ausland exzessiv stärker als die Einkommen. Und welche zudem künstlich hochgehalten werden, indem teure aber vielfach nutzlose oder sogar schädliche Medikamente verabreicht werden anstatt günstige Behandlungen (und Prävention) zu nutzen. Aktuell zeigt sich dies am Beispiel von Corona und der Behandlung.

Immer mehr Leute können ihre Krankenversicherungsprämien kaum noch zahlen.

Die Sozialversicherungsanstalt Graubünden leistet daher jährlich Beiträge an die Krankenkassengrundversicherung für Einzelpersonen und Familien mit bescheidenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Wer im Frühjahr 2020 keinen Bezugsberechtigungsschein (BBS) erhalten hat oder noch keinen IPV-Antrag für das Jahr 2020 gestellt hat, und sich als bezugsberechtigt betrachtet, kann ein Anmeldeformular auf der Gemeindeverwaltung beziehen.

Das Anmeldeformular und die Wegleitung können auch direkt unter www.SVA.GR.ch ausgedruckt werden. Die Anmeldung für das Jahr 2020 ist noch bis zum 31.12.2020 möglich.

Der Antrag muß bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

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