Der Lehrling, der 2017 die Landi Thusis in Brand gesteckt hat, muß nicht ins Gefängnis.

Einen Grund, warum er die Landi zwischen Caznerwiesen und Summaprada (Cazis) in Brand gesteckt hatte, nannte er nicht.

Menschen kamen zum Glück nicht zu Schaden, der Sachschaden beträgt 6’417’577 Franken und 5 Rappen.

In Kürze wird die Landi in der Talschaft Domleschg wieder eröffnen. Dies, nachdem das Provisiorium inzwischen geschlossen wurde und nach dem Wiederaufbau die Güter in die neu-errichtete Landi Thusis gebracht werden.

Inzwischen fand auch die Gerichtsverhandlung gegen den jugendlichen Brandstifter statt.

Dies unter Ausschluß der Öffentlichkeit.

Der Jugendliche, der mitten am hellichten Tag die Landi Thusis in Brand steckte, erhält nun eine therapeutische Behandlung bezahlt.

Die Richter am Regionalgericht Albula in Tiefencastel sprachen keine Strafe aus, sieht man von bedingten Strafen ab.

Es gab einen bedingten Freiheitsentzug von zehn Monaten.

Sie ordneten eine ambulante psychotherapeutische Behandlung in einer offenen Jugendeinrichtung an.

Richter: Vermindert schuldfähig

Das Gericht ging von einer leicht verminderten Schuldfähigkeit des Jugendlichen Max W. aus.

Und es blieb unter dem Antrag der Jugendstaatsanwaltschaft, welche einen Freiheitsentzug von wenigstens einem Jahr wollte.

Ärztliche Gutachen sorgen für mildes Urteil

Das Gericht habe bei seinem Urteil die Ergebnisse der vertieften Abklärungen der persönlichen Verhältnisse des Jugendlichen und der eingeholten fachärztlichen Gutachten stark gewichtet, heißt es in der Mitteilung.

Er leide an einer Impulsstörung, so offenbar ärztliche Gutachten. Diese führe dazu, daß er seine Überforderung und Anspannung mittels strafbarer Handlungen abbaue.

Die Rückfallgefahr wird im Gutachten als hoch eingeschätzt.

Schritt für Schritt vorgegangen

Der Lehrling hatte brennbare Flüssigkeit aus-geschüttet und diese angezündet. Zuvor hatte er sich noch aus einem Warenregal einen Feueranzünder beschafft. Danach geht er zu einem anderen Regal, in dem brennbare Flüssigkeiten lagern.

Nach dem In-Brand-stecken der ausgeschüttenen Flüssigkeit blieb er reaktionslos davor stehen, in etwa anderthalb Metern Abstand, so erfährt man aus der Anklageschrift.

Als ihn ein Landi-Kunde nach Plastikbobs fragt, verweist er ihn noch in den Außenbereich der Landi Thusis.

Vor der Brandstiftung sollte der Lehrling im 1. Lehrjahr Preisschilder für Plastik-Christbäume drucken, was nicht klappte.

Der geständige Jugendliche, der in der Landi eine Lehre als Detailhandelsfachmann absolvierte, habe für seine Tat kein Motiv nennen können, schrieb das Gericht.

Therapiedauer nicht klar

Möglicherweise wird die Therapiedauer nur kurz sein, höchstens aber bis zum 25. Lebensjahr.

Die vom Gericht beschlossene Unterbringung des Brandstifters in einer offenen Jugendeinrichtung ist zeitlich nicht genau festgelegt.

Die Maßnahme wird jedes Jahr überprüft.

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