Zieht Graubünden nach? Der Kanton Solothurn hat als erster Kanton ein Steinwüsten-Verbot, der Kanton Jura plant dies und viele Gemeinden haben bereits Schotter-“Gärten” verboten.

Ödnis statt Natur, tote Steine anstatt Lebewesen. Kein Igel, keine Schnecke, keine Ameise und wohl auch kaum Schmetterlinge können sich in den „Gärten des Grauens“ ansiedeln.

Schottergärten bestehen überwiegend aus Steinen, oft mit Vlies unterlegt oder mit Plastikfolie darunter, damit kein Leben in Form von Pflanzen oder Tieren sich dort bilden kann. Manchmal sind Stein- und Schottergärten sogar darunter noch betoniert.

Man fragt sich, warum Leute, die überhaupt keinen Garten wollen und offenkundig keine Freude an einem solchem haben nicht einfach in ein Mehrfamilienhaus ziehen.

Tod statt Leben

Doch Stein- bzw. Schottergärten sind nicht nur tot, sondern werden zudem bei Hitze zu Wärmeinseln. Grünflächen hingegen wären gegen Hitze die natürlichen Klimaanlagen. Unter Bäumen und Sträuchern ist es im Vergleich zu Steingärten nur halb so heiß, wie der Umweltverband „UmverkehR“ im August 2023 aufzeigte (um die 25 Grad anstatt bis 50 Grad).

Und auch Wasser speichern sie natürlich kaum, was wiederum Hochwässer und Überschwemmungen begünstigt, denn es hat in ihnen keine oder nur sehr wenig wasserspeichernde Pflanzen.

Zudem sind sie auch in ästhetischer Hinsicht meist unendlich häßlich.

Schweizer Gemeinden wie Bubendorf BL, Grenchen SO oder Steffisburg BE haben diese bereits verboten.

Und bereits im Herbst 2023 wurde bekannt, daß der Kanton Jura Steingärten in Zukunft verbieten will . Wie «Le Quotidien Jurassien» berichtete sieht der Kanton eine Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes vor. Die für das Jahr 2025 geplante Revision des Gesetzes soll auch Steingärten einen Riegel schieben, bei denen einige wenige „Alibi“-Pflanzen zwischen Steine oder Schotter gepflanzt werden.

Eigentumsrechte vs. Bürokratie

Es stehen sich bei der Frage nach einem Verbot von Schotter- und Steingärten die Eigentumsrechte der Immobilieneigentümer einerseits und andererseits Allgemeininteressen wie die der Landschaftsverschandelung durch häßliche Steingärten aber auch Umweltschutz-Interessen gegenüber.

Schon bei Landwirtschaftsland hat der Gesetzgeber vor vielen Jahrzehnten hart eingegriffen. Niemand geringerer als Christoph Blocher schrieb darüber seine Dissertation: “Die Funktion der Landwirtschaftszone und ihre Vereinbarkeit mit der schweizerischen Eigentumsgarantie, Dissertation, Universität Zürich, 1972″. So wird in der Schweiz heute unterschieden zwischen Land, das ein Eigentümer bebauen darf und solchen, auf dem er nicht bauen darf.

Ein weitaus krasserer und härterer Eingriff in die Eigentumsrechte als eine Vorschrift, keine Steinwüsten errichten zu dürfen.

Kanton Solothurn Vorreiter

Ernstgemacht hat hingegen nun anderer Kanton. Solothurn.

Solothurn verbietet als erster Kanton Stein- und Schottergärten. Dies beschloß der Kantonsrat mit 52 zu 39 Stimmen.

Auch ausländische Pflanzen sollen raus aus solothurner Gärten, sofern es sich um Neophyten handelt, also Pflanzen, welche die einheimischen Arten verdrängen.

So sprach sich die Mehrheit des Kantonsrats auch dafür aus, das Anpflanzen von invasiven gebietsfremden Pflanzen zu verbieten.

Remo Maßat

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