Der Abschnitt ist der wohl unfallträchtigste im Kanton Graubünden, die Teilstrecke von Reichenau nach Rothenbrunnen mit dem “Isla-Bella”-Tunnel.

Und der Abschnitt gab Anlaß zu Streit zwischen Kanton und Bund (DZ berichtete).

Nun setzt sich der Streit fort.

Die Bündner Regierung nimmt in einer aktuellen Mitteilung Stellung zum Zahlungsrahmen Nationalstraßen 2020−2023 und zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstraßen (STEP) des Bundes.

“Ungenügend”

Sie begrüßt zwar die Aufnahme der Erweiterung des N13-Abschnitts Reichenau–Rothenbrunnen in den “STEP-Nationalstraßen”, erachtet jedoch die Zuweisung des Projekts zu den “weiteren Realisierungshorizonten” als ungenügend.

Ständig Stau

Das steigende Verkehrsaufkommen insbesondere an Wochenenden und bei Ferienbeginn führt in diesem Abschnitt regelmäßig zu Staubildungen. Der entsprechende Ausweichverkehr erfolgt jeweils via die Kantonsstraße durch die Dörfer Rhäzüns und Bonaduz.

Die engen Ortsdurchfahrten und Tempo-30-Bereiche sind für den Alpentransitverkehr nicht geeignet, und der immer häufiger anfallende Ausweichverkehr ist für die Anwohner aber auch aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht mehr tragbar.

Äußerst unfallträchtiger Abschnitt ins Domleschg

Außerdem ist der Abschnitt äußerst unfallträchtig und im Tunnel beschlagen je nach Wetterlage schlagartig die Scheiben (siehe DZ-Bericht im Verweis oben).

Nebst dem ist die Verkehrsführung im Ereignisfall sowie bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten im Bereich des “Isla Bella”-Tunnels nur ungenügend gelöst, da auch die Umleitung jeweils über die Kantonsstraße erfolgt.

Auch unter diesem Aspekt drängt sich der zeitnahe Ausbau dieses Abschnitts von zwei auf vier Spuren auf.

Kanton: Bund soll Projekt priorisieren

Projekte zur Engpaßbeseitigung, bei denen maßgebende Bedürfnisse des nationalen und internationalen Verkehrs bestehen, seien vom Bund höher zu priorisieren, fordert der Kanton.

Wobei dies insbesondere bei der Abwicklung des Nord-Süd-Transitverkehrs sowie bei einer räumlichen Überlagerung von verschiedenen Nationalstraßen zutrifft. Deshalb ist die Bündner Regierung der Meinung, daß die Kriterien für eine höhere Priorisierung des N13-Abschnitts Reichenau–Rothenbrunnen erfüllt sind.

Sie stellt aktuell den Antrag, die Erweiterung dieses Abschnitts in den Realisierungshorizont 2030 aufzunehmen.

Facebooktwitterredditpinterestlinkedinmailby feather