Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkungsauflage nach Art. 18 KRVO können Betroffene, des Projekts Quartierplan Saulzas, Einsprache beim Gemeindevorstand Rhäzüns einreichen.

Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkungsauflage nach Art. 18 KRVO können Betroffene, des Projekts Quartierplan Saulzas, Einsprache beim Gemeindevorstand Rhäzüns einreichen.

Quartierplanung in Rhäzüns:

An der Sitzung vom 07. Dezember 2015 hat der Gemeindevorstand Rhäzüns, gestützt auf Art. 18 der Kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO), die öffentliche Mitwirkungsauflage des Quartierplans Saulzas beschlossen.

Es handelt sich hierbei um das Gebiet zwischen den Geleisen und dem Schloß Rhäzüns.

Was genau geplant ist, können Interessierte und betroffene Anwohner / Liegenschaften- und Grundbesitzer den Quartierplanunterlagen entnehmen.

Die Quartierplanunterlagen umfassen:
• Altbestand 1:500
• Neuzuteilung 1:500
• Gestaltungsplan 1:500
• Erschliessungsplan 1:500
• Quartierplanvorschriften
• Flächenverzeichnis
• Planungs- und Mitwirkungsbericht
• Richtprojekt 1:500
• Höhenlinienplan 1:500
• Gutachten Quartierplan-Änderung betreffend Nichtionisierender Strahlung – (Meßbericht mit Anhang)

Die öffentliche Aktenauflage erfolgt ab dem 11. Dezember 2015 auf der Gemeindekanzlei Rhäzüns während den ordentlichen Schalterstunden und dauert bis zum 10. Januar 2016.

Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkungsauflage nach Art. 18 KRVO können Betroffene innert dieser Frist von 30 Tagen schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeindevorstand Rhäzüns einreichen.

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