Ist da etwas im Busch? Oder ist es reiner Zufall?

Mitten in der Coronakrise wird vom Thusner Gemeinderat etwas mit weitreichenden Folgen beschlossen: neue Planungszonen.
Soetwas kann natürlich für Liegenschaftenbesitzer weitreichende Folgen haben.

Außerdem gilt: Für Baugesuche in Thusis und Mutten müssen für die Zeit bis auf 2 Jahre nun 2 Ortsplanungen beachtet werden.

Die alte und die sich in Revision befindliche.

Ab sofort gilt bereits:
In den Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte.

Es wird eine Planungszone über den Ortskern Thusis (mit den Gebieten Altdorf, Neudorf und Im Feld) inkl. dem angrenzenden Bahnhofsgebiet erlassen.

Sowie über das Siedlungsgebiet der Fraktion Mutten.

Dies zwecks Überprüfung und Revision der rechtskräftigen Ortsplanungen und mit folgendem Wortlaut:

Gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) und Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeinderat Thusis im Hinblick auf die Totalrevision der Ortsplanung eine Planungszone über die den Ortskern Thusis (inkl. Bahnhofgebiet) sowie über das gesamte Siedlungsgebiet der Fraktion Mutten erlassen.

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte.

Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen Planungen und Vorschriften widersprechen.

2 Planungszonen für Baugesuche für 2 Jahre lang … oder sogar länger

Die Anordnung der Planungszone gilt ab sofort bis zum Inkrafttreten der revidierten Ortsplanung, längstens während zwei Jahren.

Vorbehalten bleibt eine Verlängerung der Planungszone mit Zustimmung des Departements für Volkswirtschaft und Soziales (DVS). Der Erlass dieser Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde nach Art. 101 KRG an die Regierung angefochten werden.

Beschwerdefrist läuft +++ Rathaus geschlossen

Der genaue Perimeter der Planungszone kann während der Beschwerdefrist bei der Gemeindekanzlei von Thusis mit telefonischer Voranmeldung, 081 650 09 30, eingesehen werden.

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