Die A13 mit dem kanalisierten begradigtem Hinterrhein ist ohnedies nicht gerade ein Schönheitsfleck im Tal.
Energieängste wegen der Rußlandsanktionen, welche weniger Rußland als dem Westen schaden, besonders Europa und der Schweiz, lassen Bewegung in die Bewilligungspraxen von Projekten für alternative Energien kommen. Und könnten dazu führen, daß Solarzellen an die Autobahn kommen. Sie wären nebst Sichtschutz auch nebenbei Schallschutz.

Das Bundesamt für Straßen (ASTRA) nutzt einen winzigen Teil des Potenzials bereits für den eigenen Stromverbrauch, namentlich in der Nähe von Tunnels und bei Werkhöfen. Um das Potenzial noch besser nutzen zu können werden die übrigen geeigneten Flächen wie beispielsweise Lärmschutzwände oder Rastplätze Dritten nun kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Nationalstraßenverordnung (NSV) wurde hierzu angepaßt und die Änderungen im Eiltempo über die Bühne gebracht.

Schon per 1. Oktober 2022 – was für Schweizer Verhältnisse extremst schnell ist – werden sie in kraft gesetzt. Die neue Bestimmung gilt auch für andere Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien wie zum Beispiel Windkraft oder Geothermie.

Ausschreibung der Flächen für Photovoltaik

Das ASTRA wird voraussichtlich Ende 2022 ein Bewerbungsverfahren durchführen, bei welchem Flächen für Photovoltaikanlagen reserviert werden können. Im Zentrum stehen dabei Lärmschutzwände und Rastplätze.

Interessierte werden die Möglichkeit haben, sich zu bewerben und nach der Zuteilung eines Loses innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens die Photovoltaikanlage auf der entsprechenden Fläche zu planen und zu realisieren.

Grundvoraussetzung für die Nutzung von Flächen im Eigentum des ASTRA ist unter anderem, daß die Dritten den hergestellten Strom eigenständig vermarkten. Weitere Details werden mit der Ausschreibung des Bewerbungsverfahrens kommuniziert, heißt es.

(rm)

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