Veränderungen zum neuen Schuljahr: Zur Einführung des neuen kantonalen Schulgeseztes per 1.8.2013 mußte das kommunale Recht angepaßt werden.
Dem neuen Schulgesetz wurde auf der letzten Gemeindeversammlung zugestimmt.
Als wichtigste Anpassungen sind zu erwähnen:
- die Auflösung der separierten Kleinklassen
- die Gewährleistung von Blockzeiten
- die Möglichkeit der Angebotsschaffung von Tagesstrukturen und anderen Angeboten
- ein Obligatorium zum Besuch des zweijährigen Kindergartens für Fremdsprachige
- die Reduktion des Schulrates von sieben auf fünf Mitglieder sowie die explizitere Formulierung der Schulratskompetenzen