Menschen wurden bisher nicht angegriffen oder getötet aber zahlreiche Ziegen.

Nun handeln die Behördenverantwortlichen.

Wölfe müssen geschossen werden.

Diesen Sommer ereigneten sich am Heinzenberg und im Safiental im Streifgebiet des Beverinrudels mindestens 15 Risse aus Ziegenherden, die durch Herdenschutzmaßnahmen geschützt waren. Damit wurde ein Grenzwert überschritten, welcher das Verhalten dieses Wolfsrudels als problematisch klassifiziert. Aufgrund der gesetzlichen Grundlage hat der Kanton Graubünden Schritte zur Regulierung des entsprechenden Wolfsrudels eingeleitet.

Die DNA-Proben haben das männliche Elterntier M92 als Verursacher identifiziert. Bereits im letzten Jahr ist das Tier negativ aufgefallen, als es auf der Stutzalp oberhalb Splügen eine grosse Anzahl Schafe gerissen hat. Nun hat dieser Wolf damit begonnen, Tiere in geschützten Herden zu reissen und dieses Verhalten an seine Nachkommen weiterzugeben.

Abschuß von 4 Wölfen des Beverinrudels

Gegen Wölfe und Wolfsrudel, die im Vergleich zu anderen Wölfen ein problematisches Verhalten aufzeigen und dadurch einen grossen Schaden trotz getroffener Herdenschutzmassnahmen verursachen, müssen regulatorische Masnahmen ergriffen werden.

Die Kantone können mit vorheriger Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) befristete Maßnahmen zur Regulierung von Beständen geschützter Tierarten wie dem Wolf treffen (Art. 4 Abs. 1 JSV). Das BAFU hat den Antrag des Kanton Graubünden gutgeheißen und nun die Zustimmung zum Abschuß von insgesamt vier Wölfen aus dem Beverinrudel unter Schonung der Elterntiere erteilt.

Die Bewilligung zur Regulierung des Wolfsbestands beschränkt sich auf das Streifgebiet des Wolfsrudels Beverin. Die Abschüsse haben bis am 31. März 2020 zu erfolgen.

Eingriff durch das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden
Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden (AJF) hat sich in den vergangenen Wochen auf diesen Eingriff vorbereitet. Die Wildhut wird die entsprechende Regulierung vornehmen. Geplant ist ein zeitnahes Vorgehen. Dies ist nötig, damit die Elterntiere noch von den übrigen Wölfen unterschieden werden können. Je länger zugewartet wird, desto schwieriger wird sich die Identifizierung der einzelnen Wölfe gestalten. Weiter wird versucht die Tiere im Rudelverbund zu erlegen, um eine zusätzliche vergrämende Wirkung zu erzielen. Generell ist zu erwarten, dass sich der Eingriff als schwierig herausstellen wird, da das Rudel mittlerweile äusserst mobil ist und sich jeweils nur für kurze Zeit am selben Ort aufhält.

Warum haben die Beamten solange gewartet mit der Übernahme seiner Verantwortung?

Das AJF ist für das Monitoring und den Schutz des Wolfes verantwortlich. Wenn wie beim Beverinrudel festgestellt wird, daß Wölfe und Wolfsrudel ein problematisches Verhalten zeigen, muß das AJF seine Verantwortung wahrnehmen und einen Eingriff in die Wolfspopulation in Graubünden vornehmen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Es fragt sich: Hätte das Amt früher eingegriffen, bevor das problematische Verhalten an das ganze Rudel weitergegeben wurde, wären dann weniger Abschüsse erforderlich?

Warum schaute das Amt solange zu?

Weiterführendes:
Regulierung von Wölfen gemäss Verordnung vom 29. Februar 1988 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV, SR 922.01):
Artikel 4 Regulierung von Beständen geschützter Arten
Artikel 4bis Regulierung von Wölfen

Facebooktwitterredditpinterestlinkedinmailby feather