Beim Kantonsgericht von Graubünden ist eine frei-werdende Richterstelle zu besetzen.

Das Aufgabengebiet:

Das Kantonsgericht ist oberste gerichtliche Behörde im Kanton auf den Gebieten des Zivil-, Straf- sowie des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts.

Dabei ist das Kantonsgericht überwiegend als Rechtsmittelinstanz tätig. Es übt zudem die Aufsicht über die Geschäftsführung und Justizverwaltung unterer Gerichtsbehörden und -personen (Regionalgerichte, Schlichtungsbehörden, Betreibungs- und Konkursämter) aus.
Weitere Informationen zum Kantonsgericht finden Sie im Internet: www.justiz-gr.ch

Als Richter am Kantonsgericht verfassen Sie selbstständig oder zusammen mit den Gerichtsschreibern Entscheide bzw. diesbezügliche Referate. Sie instruieren selbstständig die Ihnen zugeteilten Fälle und fällen als Einzelrichterin oder Einzelrichter oder im Richtergremium Urteile.

Bewerber-Profil:

Erforderlich sind ein juristischer Hochschulabschluß und ein Anwaltspatent oder eine fachlich adäquate Ausbildung. Sie verfügen über entsprechende Berufserfahrung, vorzugsweise bei einer rechtsprechenden Behörde, in der Advokatur oder in der öffentlichen Verwaltung. Vorausgesetzt werden fundierte Kenntnisse im Zivil-, Straf- und SchKG-Recht und in der Zivil- und Strafprozessordnung.

Erwartet werden zudem soziale Kompetenz, Verhandlungsgeschick, Belastbarkeit, Sicherheit und Gewandtheit im Umgang mit Behörden und Parteien, Genauigkeit im sprachlichen Ausdruck, gute Kenntnisse einer zweiten Amtssprache des Kantons, eine effiziente Arbeitsweise sowie gute EDV-Kenntnisse.

Spätestens bei Amtsantritt ist Wohnsitznahme in Graubünden obligatorisch.

Zum Wahlverfahren:

Der Große Rat wählt die Mitglieder des Kantonsgerichts nach Maßgabe der Gesetzgebung. Dabei sind die Fraktionen in der Regel entsprechend ihrer Stärke zu berücksichtigen (Art. 57 GRG).

Amtssprachen sind zu berücksichtigen:

Bei der Wahl der kantonalen Richter sind die drei Amtssprachen des Kantons gebührend zu berücksichtigen (Art. 22 Abs. 4 GOG).

Auskünfte zur Bewerbung und zum Wahlverfahren erhalten Sie bei:
Herrn Großrat Ilario Bondolfi, Präsident der Kommission für Justiz und Sicherheit des Großen Rates (Tel: 081 257 01 83).

Auskünfte zum Kantonsgericht von Graubünden erteilt Herr Kantonsgerichtspräsident Dr. iur. Norbert Brunner (Tel: 081 257 39 61).

Beschäftigungsgrad: Vollzeitstelle im Umfang von 100%
Arbeitsbeginn: 1. Januar 2021
Arbeitsort: Chur
Anmeldefrist: 28. Mai 2020

Bewerbungen mit Lebenslauf, Kopien von Diplomen und Arbeitszeugnissen, Passfoto sowie je einen aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug. Bitte senden per Post an: Ratssekretariat Großer Rat, Masanserstraße 14, 7001 Chur, per E-Mail: ratssekretariat@staka.gr.ch

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