In Graubünden gilt aktuell ein absolutes Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe.

Und zwar gemäß Mitteilung des Amts für Wald und Naturgefahren im Churer Rheintal, Prättigau, Schanfigg, Domleschg (inkl. Talseite Heinzenberg), in Mittelbünden, im Schams-Albula, Rheinwald und in der Surselva.

Leider in Waldnähe, der Grillplatz zwischen Summpaprada und Fürstenau am Hinterrhein.

Leider in Waldnähe, der Grillplatz zwischen Summpaprada und Fürstenau am Hinterrhein.

Die Region Imboden ist ausdrücklich nicht genannt. Offenbar ist diese weniger von Waldbrandgefahr betroffen, so daß Leute, die gerne im Freien in Waldnähe grillieren wollen, dies am nördlichen Eingang des Domleschg, in Rhäzüns oder Bonaduz tun können.

Für die kommenden Tage wird erneut sehr warmes Sommerwetter vorhergesagt. Damit steigt die Gefahr von Wald- und Flurbränden in Graubünden weiter an.

Seit mehreren Wochen sind ergiebige Niederschläge ausgeblieben. Zudem haben schönes Sommerwetter und windreiche Tage die Waldböden und das Unterholz stark austrocknen lassen. Feuer können bei diesen Bedingungen leicht außer Kontrolle geraten und sich sehr schnell ausbreiten.

Akute Waldbrandgefahr

Aufgrund der akuten Waldbrandgefahr ist es in den vom Feuerverbot betroffenen Regionen absolut verboten, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen.

Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen nicht einfach weggeworfen werden.

Grillieren an Grillstellen in Waldesnähe verboten

Sämtliche Grillstellen im Wald und in Waldesnähe dürfen nicht benutzt werden.

Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten.

Kleinere Regenmengen wie ein- bis zweistündige Gewitter oder leichter Regen gelangen nicht durch das Kronendach auf den Waldboden und können die Situation nicht nachhaltig entschärfen.

1. August noch unklar

Im Hinblick auf den 1. August ist den Anweisungen der Gemeindebehörden und der Feuerwehren unbedingt Folge zu leisten.

Das Steigenlassen von Himmelslaternen (auch Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- oder Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen genannt) ist im Kanton Graubünden ganzjährig verboten.

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