Gegenwärtig wird entschieden wie Rothenbrunnen in Zukunft aussehen soll.

Die Gemeinde Rothenbrunnen publiziert eine sogenannte “Öffentliche Mitwirkungsauflage kommunales räumliches Leitbild”

Gestützt auf Kapitel 5.1.2 des Kantonalen Richtplans (Siedlungsentwicklung nach Innen und Abstimmung Verkehr) sowie in Anwendung von Art. 20 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage des Kommunalen Räumlichen Leitbildes der Gemeinde Rothenbrunnen statt, so die Gemeinde.

Die Akten zum kommunalen räumlichen Leitbild (KRL) der Gemeinde Rothenbrunnen liegen bis 19. Februar 2023 für alle Interessierten öffentlich auf.

Sie können auf der Gemeindekanzlei während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Weiter sind die Unterlagen sind auch auf der Webseite der Gemeinde einsehbar.

Vorschläge und Einwendungen

Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen zum Kommunalen Räumlichen Leitbild einreichen, so der Gemeindevorstand.

Weiterführendes

Auflageakten zum KRL_Rothenbrunnen

(rm)
(Foto: Gemeinde Rothenbrunnen)
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