Beitragsverfahren Nordanschluß Rhäzüns – Absicht zur Einleitung

Der Gemeindevorstand von Rhäzüns beabsichtigt für das Straßenprojekt Nordanschluß in Rhäzüns das Beitragsverfahren gemäß Art. 63 des Raumplanungsgesetzes des Kantons Graubünden (KRG) und Art. 22ff der Raumplanungsverordnung des Kantons Graubünden (KRVO) einzuleiten.

An seiner Sitzung vom 19. Sept. 2016 hat der Gemeindevorstand beschlossen:

1. Für das Straßenprojekt Nordanschluß gestützt auf Art. 63 des Raumplanungsgesetzes des Kantons Graubünden (KRG) und Art. 22ff der Raumplanungsverordnung des Kantons Graubünden (KRVO) das Beitragsverfahren einzuleiten.

2. Das Beitragsgebiet (Perimeter Beitragsverfahren Nordanschluß) gemäß Auflageplan Einleitung 1:1’000 festzulegen.

3. Die private und öffentliche Interessenz gemäß Auflageplan Einleitung 1:1‘000 wie folgt festzulegen:

a) Anschluß + Aufweitung Kantonsstraße: Gemeinde 100%

b) Via Suitgs / Via Suro:  Privat 40%, Gemeinde 60%

c) Erschließungsstraße Werkhof:Privat 90%, Gemeinde 10%

Werkleitungen a), b), c):Gemeinde 100%

Der Plan über die Abgrenzung des Beitragsgebietes (Einleitung 1:1‘000) liegt auf der Gemeindeverwaltung, Via Suro 2, während 30 Tagen, d.h. vom 03. Okt. 2016 bis 02. Nov. 2016 öffentlich auf.

Während der öffentlichen Auflage kann beim Gemeindevorstand gegen die beabsichtigte Einleitung des Verfahrens, gegen den vorgesehenen Beitragsperimeter sowie gegen den Anteil der öffentlichen und privaten Interessenz Einsprache erhoben werden.

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