Rhäzüns hat eine regelrechte Verbotskultur, scheint es. Rigide wurden Drohnen auf dem Gemeindegebiet verboten (Domleschger Zeitung berichtete), nun auch Feuerwerk jeglicher Art.

Die Gemeinde schreibt:

“Im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht macht die Gemeinde darauf aufmerksam, daß gemäß Art. 30 Abs. 2 des Rhäzünser Polizeigesetzes das Abbrennen von Feuerwerken oder Werfen von Knallkörpern wie Petarden, Donnerschläge, Schwärmer, Frösche, Kracher und dergleichen verboten ist. Die Gemeinde kann Ausnahmen bewilligen.”

(rm, pd)

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