Als ob man nicht einfach bestehende Gesetze kurzerhand hätte anpassen können:

Sogar für die spezielle Lärmsanierung an Eisenbahnstrecken gibt es in der Schweiz gleich ein neues eigenes Gesetz. Kein Wunder also, daß jedes Jahr 60.000 strangulierende Seiten an neuen Vorschriften und Gesetzen in der Schweiz entstehen.

Im Jahr 2000 jedenfalls wurde das neue Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahn beschlossen.

Bild: Bahn-Blog.ch

Symbolbild Schallschutz (Bild: Bahn-Blog.ch)

Rhätische Bahn maß an über 384 Streckennetz-Kilometern den Zuglärm

Infolge dieses Gesetzes wurde auf sämtlichen Zugstrecken Graubündens Messungen der Lärmemissionen im Auftrag des Kantons vorgenommen. Der Kanton bzw. hier das kantonale Hochbauamt  sind Umsetzer des Gesetzes im Auftrag des Bundes. Letztgenannter ist wiederrum Auftraggeber.

Gemessen wurde nach den Grenzwerten des BAV (60/61 Dezibel). Ob es überhaupt ein Lärmschutzgesetz braucht? Wer nahe der Eisenbahnschienen ein Haus baut, sollte sich eigentlich bewußt sein, daß dort Züge vorbeifahren können auf den Geleisen. Das nannte man früher – auch ohne Gesetz – gesunden Menschenverstand… (Inzwischen hat der Bundesrat bzw. will der BR noch weitere Milliarden zusätzlich zu den bis 2015 ausgegebenen Geldern bekommen. Der Nationalrat lehnte dies aber ab)

Wie dem auch sei: In der Talschaft des Domleschg sind gemäß Auskunft der RhB 3 Liegenschaften betroffen, welche aufgrund der Lämrschutzmessungen Anspruch seitens des Bundes haben auf eine Mitfinanzierung von 50%, welche die neuen Schallschutzfenster betreffen.

Es handelt sich um Liegenschaften Cazis und Thusis, welche vor 1985 (also vor dem ersten Lärmschutzgesetz der Schweiz) an folgenden Lagen gebaut worden waren:

Caznerbachkurve

Zwei Liegenschaften in Thusis / Summaprada, welches sich in der Caznerbachkurve befinden (das ist die starke Kurve, welche der Zug zwischen dem Bahnhof Cazis und dem Bahnhof Thusis macht).

Bahnhof Thusis

Und eine Liegenschaft, welche sich am Bahnhof Süd in Thusis befindet.

Was wohl am meisten interessiert, nämlich wie die geplanten Lärmschutzfenster aussehen würden, konnte Domleschg24.ch in den letzten Wochen noch nicht in Erfahrung bringen.

Sobald hier Erkenntnisse / Antworten vorliegen, wird erneut berichtet. Simon Rageth von der RhB verwies diesbezüglich an das Hochbauamt Graubünden.

Das Gesuch um Plangenehmigung für die Lärmsanierung der Eisenbahn der Rhätische Bahn, Abteilung Infrastruktur, Projektabwicklung, Bahnhofstraße 25, 7002 Chur kann an folgenden Stellen eingesehen werden:

– Gemeindeverwaltung Cazis, Oberdorf, 7408 Cazis
– Gemeindeverwaltung Thusis, Rathaus, 7430 Thusis

– Amt für Energie und Verkehr Graubünden, Rohanstraße 5, 7000 Chur

Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR711) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben.

Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG).

p

Facebooktwitterredditpinterestlinkedinmailby feather