Tag "Hecken schneiden Gesetz Schweiz"

Bonaduz fordert Einwohner auf, Herbstschnitte vorzunehmen:Hecken entlang Straßen und Gehwegen müssen geschnitten werden gemäß Art. 76 Abs. 5 KRG

Es ist wieder Zeit, die Hecken entlang der Straßen und Gehwege zu schneiden. Gestützt auf das Kantonale Raumplanungsgesetz (KRG) Art. 76, Absatz 5 muß ein Lebhag (Hecke) jährlich “auf die Grenze” und eine Höhe von 1.5 m ab gewachsenem Boden zurückgeschnitten werden. Bei Kreuzungen und Ausfahrten gelten noch strengere Regelungen (siehe VSS Norm 640 273). Die Gemeinde Bonaduz schreibt weiter: Wir bitten ebenfalls, daß Sie auch verdeckte Straßenlaternen, Signalisationen und