Tag "Bereibung nach Verlustschein"

Ratgeber RechtBetreibung nach Verlustschein

Die Schweiz ist europaweit und vermutlich sogar weltweit das einzige Land, in welchem Schulden quasi lebenslänglich bleiben. So wie im Mittelalter. So kann auch jemand, der einen Privatkonkurs machen mußte und bei dem die Gläubiger in der Folge einen Verlustschein erhalten haben, erneut betrieben werden. Allerdings: Wer wegen eines Verlustscheines erneut betrieben wird, kann trotzdem Rechtsvorschlag erheben. Nicht, weil er die Forderung bestreitet wie bei einem “normalen” Rechtsvorschlag. Sondern er