Die Rußlandsanktionen haben auch weiterhin Auswirkungen.  Daß die europäischen Wirtschaften von billiger russischer Energie profitieren ist – mit Ausnahme von Ländern wie Ungarn, Serbien und Ländern, welche die Sanktionen nur teilweise mitmachen – in vielen westeuropäischen Ländern vorbei.

An Freizeitreisen wäre gar nicht mehr zu denken, auch Berufspendler müssen mit verkürzten Zügen und weniger Fahrverbindungen rechnen wenn es zu einer Strommangellage kommt.

“Der Bund und die Wirtschaft müssen im Falle einer Strommangellage Maßnahmen ergreifen, damit die Stromversorgung nicht zusammenbricht”, so der Bundesrat in einer aktuellen Medienmitteilung.

In einer Strommangellage müßten “Bund und Wirtschaft verhindern, daß es zu unkontrollierten Stromausfällen kommt.”
“Die dafür vorgesehenen Maßnahmen wirken sich einschneidend auf die Wirtschaft aus”, so der Bundesrat.

In besonders kritischen Bereichen erfordere dies Branchenlösungen, so der Bundesrat. Dieser an seiner aktuellen Sitzung vom 29. September 2023 einen Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt, der eine Branchenlösung für den öffentlichen Verkehr und den Güterverkehr auf der Schiene regelt.

Der Bundesrat hat zudem weitere branchenspezifische Verordnungen in Auftrag gegeben.

Der Bund und die Wirtschaft müssen im Falle einer Strommangellage Maßnahmen ergreifen, damit die Stromversorgung nicht zusammenbricht, so der Bundesrat in einer aktuellen Medienmitteilung. Sie haben dafür Maßnahmen ausgearbeitet, die breit konsultiert und im Frühling 2023 dem Bundesrat unterbreitet wurden.

Der Bundesrat hatte letzten Frühling mehrere Prüfaufträge erteilt. Diese sind nun abgeschlossen. Ziel war es zu regeln, wie Grossverbraucher mit mehreren Standorten in verschiedenen Verteilnetzen (verteilnetzübergreifende Multi-Site-Verbraucher), der Handel von Kontingenten und der öffentliche Verkehr im Fall einer Strommangellage behandelt werden.

Zudem sollte geklärt werden, wie sich die Strombewirtschaftungs­massnahmen auf die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in kritischen Bereichen und Branchen auswirken.

Die meisten dieser Bereiche und Branchen können eine reduzierte Versorgung sicherstellen, wenn sie als verteilnetzübergreifende Multi-Site-Verbraucher kontingentiert werden, und wenn der zeitlich unbegrenzte Einsatz von Notstromgruppen sowie der Kontingenthandel ermöglicht werden.

Ab dem kommenden Winter wird für Großverbraucher mit Standorten in verschiedenen Verteilnetzen in der Schweiz eine Lösung für die verteilnetzübergreifende Bewirtschaftung von Kontingenten eingeführt, dies sowohl für die Kontingentierung als auch für die Sofort­kontingentierung. Multi-Verbraucher können die ihnen zugeteilten Kontingente eigenverantwortlich summieren und verteilnetzübergreifend verwenden. Dafür müssen sie sich vorgängig registrieren.

Neue Plattform für Strommangellagen

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) wird beauftragt, dazu eine Plattform zur Verfügung zu stellen.

Zudem wird für den Fall der regulären Kontingentierung (auf Monatsbasis) für sämtliche Großverbraucher der Handel mit Kontingenten ermöglicht. Als Referenzperiode für die Kontingentierung gilt im kommenden Winter grundsätzlich der Vorjahresmonat.

Kontigentierung von Strom

Als letzte Maßnahme nach der Kontingentierung von Großverbrauchern sind Netzabschaltungen vorgesehen, was einen Zusammenbruch des Stromnetzes verhindern würde.

Damit in einer Strommangellage der elektronische Daten- und Zahlungsverkehr auf einem reduzierten Niveau möglich bleibt, wurde eine zusätzliche Variante mit einem schweizweiten täglichen Zeitfenster geschaffen, während dem alle Teilnetzgebiete über Strom verfügen würden.

Branchenlösung für ÖV geht in die Vernehmlassung

Für einzelne grundversorgungsrelevante Dienstleistungen sind im Zusammenhang mit der Kontingentierung spezifische Branchenlösungen erforderlich, um die Versorgung sicher­zustellen und gleichzeitig den Stromverbrauch der entsprechenden Branche zu reduzieren.

Für den öffentlichen Verkehr (ÖV) und den Güterverkehr auf der Schiene gibt es einen Verordnungsentwurf, der nun in die Vernehmlassung geht.

In diesem Entwurf ist geregelt, wie der ÖV im Falle einer Strommangellage seine Leistungen Schritt für Schritt reduzieren würde und dabei seinen Grundauftrag zumindest teilweise erfüllen könnte.

Weniger und verkürzte Züge

Vorgesehene Maßnahmen wären insbesondere: generell die Ausdünnung des Verkehrs, im Eisenbahn­verkehr das Streichen des Zusatzangebots während der Hauptverkehrszeit und kürzere Zugskompositionen oder auf der Straße der Ersatz von Elektrobussen mit Dieselbussen.

Der Güterverkehr würde im schlimmsten Fall auf lebenswichtige Waren wie medizinische Güter, Versorgungsmaterial der Armee oder Lebensmittel eingeschränkt werden.

Weitere Branchenlösungen für die Telekommunikationsbranche und die Abwasser­reinigungsanlagen befinden sich in Ausarbeitung. Daraus entstehen, wie beim ÖV und Güterschienenverkehr, Verordnungsentwürfe.

Bewirtschaftungsmaßnahmen

Die Strombewirtschaftungsmaßnahmen, namentlich Verwendungsbeschränkungen und Verbote, Sofortkontingentierung und Kontingentierung sowie die Netzabschaltungen, werden auch zukünftig weiterentwickelt.

Die dazugehörigen Verordnungsentwürfe würden zum Zeitpunkt einer Mangellage der Situation angepasst und dann vom Bundesrat in-kraft-gesetzt.

Die Veröffentlichung der Information über den Stand der Rechtsetzungsarbeiten befähige die Betroffenen, sich für diesen Fall vorzubereiten, so der Bundesrat.

(rm, pd)

Facebooktwitterredditpinterestlinkedinmailby feather