Die Kraftwerke Zervreila betreiben bereits heute die vier Zentralen Zervreila, Safien Platz, Rothenbrunnen und Realta.

Und hat – oder hatte – vor, mehr grünen Strom aus Wasserkraft zu produzieren. Gleich 4 Umweltorganisationen klagten gegen mehr sauberen Strom. Eine eigenartigte Situation. Vor dem Verwaltungsgericht blitzten die Kläger ab, nun bekamen sie vor dem Bundegericht recht: 

Das Bundesgericht hat kurz vor diesem Wochenende am Freitag die Ausweitung von Strom aus Wasserkraft bei den Kraftwerken Zervreila gestoppt. 

Es begründetet im Urteil, daß bei der Neubeurteilung der Umweltverträglichkeit auch die Auswirkungen der bereits bestehenden Anlagen der Kraftwerke Zervreila AG (KWZ) im Lugnezer- und Valsertal miteinbezogen werden müssen.

Insbesondere den Restwassermengen sei hierbei Beachtung zu schenken.

Mit dem Konzessionsprojekt “Überleitung Lugnez” sollen Teile von fünf weiteren Wasserfassungen in das bestehende Ausgleichsbecken geleitet werden.

Gegen dieses Projekt reichten gleich 4 Organisationen Beschwerde beim Bundesgericht ein, nachdem sie vorm Vorwaltungsgericht Graubünden abgeblitzt waren.

Bei den 4 Organisationen handelt es sich um die Schweizerische Greina-Stiftung zur Erhaltung der alpinen Fließgewässer, ch um denWWF Schweiz, Pro Natura und den Schweizerischen Fischereiverband.

Die Gemeinden hatten die Konzession bereits im Frühling 2012 erteilt. Die Genehmigung des Kt. Graubünden erfolgte im November 2013. Die Umweltschutzorganisationen und der Fischereiverband haben gegen den Genehmigungsentscheid der bündner Regierung Beschwerde erhoben.

2014 versuchten dann die Kraftwerke Zervreila, sich außergerichtlich mit den Klägern zu einigen. Die Verhandlungen scheiterten.

Das Verwaltungsgericht Graubünden wies in der Folge die Beschwerde der Umweltschutzorganisationen am 8. September 2015 ab. Die Beschwerdeführer akzeptierten den Entscheid nicht und zogen den Entscheid an das Bundesgericht weiter.

Bundesgericht fordert mehr Korrdinierung

Offenbar ist das Projekt nicht ganz gestorben, sofern die KWZ bereit sind und in der Lage, die zusätzlichen Investitionen in kauf-zu-nehmen (für eine Stellungnahme zum Bundesgerichturteil kurz vor dem Wochenende, waren die KWZ für die Redaktion noch nicht erreichbar)

Das Bundesgericht jedenfalls trägt die Auffassung, daß das umweltrechtliche Sanierungsverfahren der bestehenden Anlageteile mit dem Konzessions- und Bewilligungsverfahren für die Überleitung Lugnez koordiniert werden muß.

Die Restwassermengen müßten so festgelegt werden, daß die Auen des Glenners von nationaler Bedeutung und deren Lebensgemeinschaften erhalten blieben.

Aber auch Auen, die im Bundesinventar nicht als Auen von nationaler Bedeutung gekennzeichnet seien, dürften ebenfalls keine Verschlechterung erfahren, sofern sie vorgeschlagen wurden für eine Aufnahme.

Gutachten werfen Zweifel auf

Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden hatte die Auffassung vertreten, daß die Umweltverträglichkeit der Überleitung unabhängig beurteilt werden dürfe.

Es war zudem davon ausgegangen, daß sich die Situation der Auen durch das Projekt Überleitung Lugnez kaum verändern werde.

Die von den beschwerdeführenden Organisationen eingereichten Gutachten haben gemäß Bundesgericht jedoch aufgezeigt, daß daran zu zweifeln sei.

Größtes Bündner Projekt für grüne Energie: 120 Millionen Franken Investition

Wasser fließt immer und ist wie Wind oder Sonne grüne Energie anders als Atomkraft oder fossile Energien wie Kohle oder Gas (Thusis etwa setzt auf Gas und hat das Etikett “Energiestadt” – DZ berichtete)

Das Wasserkraftprojekt der Kraftwerke Zervreila  ist eines der aktuell größten Kraftwerkprojekte in Graubünden.

Es geht um ein sattes Investitionsvolumen von 120 Millionen Franken für grünen Strom.

32 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr würden neu gefaßt und in bestehenden Anlagen im Safiental und in Rothenbrunnen im Domleschg verstromt.

Dem natürlichen Kreislauf zurückgegeben würde das Wasser beim Zusammenfluß von Vorder- und Hinterrhein zwischen Bonaduz und Reichenau.

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