Das Organisationsreglement der Gemeinde Rhäzüns für den Gemeindevorstand, die Geschäftsleitung und die Kommissionen wird einer Teilrevision unterzogen:

Der Gemeindevorstand teilt mit, daß er an seiner Sitzung vom 18. Januar 2021 die Aufgaben gemäß Artikel 5 des Organisationsreglements den einzelnen Sachgebieten wie folgt neu zugeordnet:

Finanzen / Wirtschaft / Personal / Soziales:
Gemeindeverwaltung, Finanzen, Wirtschaft, Steuern, Soziales, Personal

Bau und Planung:
Liegenschaften, Bauamt, Ortsplanung, Verkehr, Parkplätze, Wasserversorgung und Kanalisation, Gemeindeführungsstab

Bildung:
Schulen, Erziehungsfragen allgemein, Jugendarbeit

Umwelt / Sicherheit / Energie:
Polizeiwesen, Energieversorgung, Umwelt im Allgemeinen, Feuerwehr, Militär, Zivilschutz, Friedhofwesen

Volkswirtschaft / Kultur: Technische Betriebe, Wald, Weide, Landwirtschaft, Alpen, Handel, Gewerbe und Industrie, Tourismus, Kultur, Vereine, Seniorenarbeit

GFSRegio gemeinsam mit Bonaduz

In Artikel 5 wurde ergänzt, daß das zuständige Gemeindevorstandsmitglied von Amtes wegen Vizestabschef des gemeinsam mit der Gemeinde Bonaduz geführten Führungsstabes GFSRegio ist.

Lotterien müssen nur noch Kanton gemeldet werden

In Artikel 12 wurde die Kompetenz der Geschäftsleitung zur Bewilligung von Unterhaltungslotterien gestrichen, da der Veranstalter solche Lotterien und Tombolas nur noch dem Kanton melden muß.

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