Das Organisationsreglement der Gemeinde Rhäzüns für den Gemeindevorstand, die Geschäftsleitung und die Kommissionen wird einer Teilrevision unterzogen:
Der Gemeindevorstand teilt mit, daß er an seiner Sitzung vom 18. Januar 2021 die Aufgaben gemäß Artikel 5 des Organisationsreglements den einzelnen Sachgebieten wie folgt neu zugeordnet:
Finanzen / Wirtschaft / Personal / Soziales:
Gemeindeverwaltung, Finanzen, Wirtschaft, Steuern, Soziales, Personal
Bau und Planung:
Liegenschaften, Bauamt, Ortsplanung, Verkehr, Parkplätze, Wasserversorgung und Kanalisation, Gemeindeführungsstab
Bildung:
Schulen, Erziehungsfragen allgemein, Jugendarbeit
Umwelt / Sicherheit / Energie:
Polizeiwesen, Energieversorgung, Umwelt im Allgemeinen, Feuerwehr, Militär, Zivilschutz, Friedhofwesen
Volkswirtschaft / Kultur: Technische Betriebe, Wald, Weide, Landwirtschaft, Alpen, Handel, Gewerbe und Industrie, Tourismus, Kultur, Vereine, Seniorenarbeit
GFSRegio gemeinsam mit Bonaduz
In Artikel 5 wurde ergänzt, daß das zuständige Gemeindevorstandsmitglied von Amtes wegen Vizestabschef des gemeinsam mit der Gemeinde Bonaduz geführten Führungsstabes GFSRegio ist.
Lotterien müssen nur noch Kanton gemeldet werden
In Artikel 12 wurde die Kompetenz der Geschäftsleitung zur Bewilligung von Unterhaltungslotterien gestrichen, da der Veranstalter solche Lotterien und Tombolas nur noch dem Kanton melden muß.
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