In einem Leserbrief zur Koppelung von Unternehmenssteuerreform mit einer Zusatzfinanzierung bei den Renten (AHV-Vorlage) äußert sich die Handelskammer und der Arbeitgeberverband Graubünden:

Die Unternehmenssteuerreform ist von kapitaler Bedeutung für die Schweizer Wirtschaft wie auch für die öffentlichen Finanzen.

Ohne Anpassung der Unternehmensbesteuerung droht der Schweiz wegen Sanktionen der OECD und der damit sprunghaft ansteigenden Steuerbelastung die Abwanderung internationaler Unternehmen, welche an die Gewinnbesteuerung des Bundes von insgesamt ca. 10.5 Mia. (also gleichviel wie die Haushalte) über CHF 5 Mia., also in etwa die Hälfte, und jene der Kantone und Gemeinden (im Schnitt der Jahre 2012-2014) geschätzte CHF 2,1 Mia., also rund ein Fünftel, gezahlt haben.

Mit diesen Unternehmen sind tausende direkte oder indirekte Arbeitsplätze mit entsprechenden wirtschaftlichen oder steuerlichen Folgen verbunden.

Zur Sicherung dieser Steuereinnahmen ist die Einführung international anerkannter Steuerinstrumente und die Möglichkeit zur Minderung der Steuerbelastung in den Kantonen zwingend.

Dies ist seitens der Gegner der Vorlage ebenso unbestritten wie die Tatsache der sich zunehmend verschlechternden Finanzlage der Sozialversicherungen.

Eine Strukturreform bei der AHV ist notwendig, aber noch in weiter Ferne.

Eine kurzfristig willkommene Nachhilfe bringt die vom Parlament vorgeschlagene Koppelung der Unternehmenssteuerreform mit einer Zusatzfinanzierung zugunsten der AHV von CHF 2 Mia.

Diese Verbindung zweier dringender Anliegen mag als „unschön“ empfunden werden, ist aber realitätspolitisch betrachtet die einzige Möglichkeit, die äußerst dringende Unternehmenssteuerreform im zweiten Anlauf vor Inkraftsetzung von OECD-Sanktionen durchzubringen und daher ein notwendiger Kompromiß.

Marco Ettisberger, Sekretär Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden

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