Volksrechte werden per Notverordnungen kurzerhand ausgehebelt. Manchen gefällt das (Politikern insbesondere), anderen weniger (Stimmbürger insbesondere)
Hinsichtlich des gemäß Initianten des Notrecht-Referendums nicht notwendigen Notverordnungen des Bundes werden gegenwärtig Unterschriften gesammelt.

Umstrittene Notrecht-Ermächtigungen gibt es unter dem Grund Corona / Covid19 ungeachtet dessen nun neu auch in Graubünden auf kantonaler Ebene.

Umgehend macht die Gemeinde Cazis von der notrechtlichen Ermächtigungsverordnung Gebrauch. Es gehe um “unaufschiebbare” Geschäfte:

Der Kanton Graubünden hat mit Regierungsbeschluß vom 3. November 2020 eine “Notrechtliche Ermächtigungsverordnung” erlassen.
Und hiermit die Gemeinden ermächtigt, anstelle einer Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung durchzuführen ohne daß diese gemeinderechtlich vorgesehen wäre.

Der Gemeindeführungsstab und Gemeindevorstand von Cazis sind zum Schluß gekommen, daß die Einhaltung eines ausreichenden Schutzkonzeptes unter den gegebenen Umständen nicht gewährleistet werden kann. Zudem könnten Stimmbürger aus der Risikogruppe ihre politischen Rechte nicht ausüben, wenn sie aufgrund der Situation von Veranstaltungen fernbleiben müssen, so die Gemeinde Cazis in einer Mitteilung

Aus diesem Grund hat der Gemeindevorstand auf Empfehlung des Gemeindeführungsstabes beschlossen, in diesem Jahr keine Gemeindeversammlung mehr abzuhalten und über die nachfolgenden dringlichen Geschäfte an einer Urnenabstimmung zu beschließen.

“Unaufschiebbare” Geschäfte werden nun ohne Gemeindeversammlung entschieden

Anstelle der für 9. Dezember 2020 geplanten Gemeindeversammlung findet am 13. Dezember 2020 eine Urnenabstimmung mit den unaufschiebbaren Geschäften wie Beschlußfassung zu den Budgets 2021, dem Steuerfuss 2021, der Erweiterung der Schlackendeponie Nord sowie der Teilrevision des Steuergesetzes statt.

Die Botschaft mit den Stimmrechtsunterlagen (blauer Stimmrechtsausweis beachten) wird allen Stimmbürgern kurzfristig zugestellt.

Infos Urnenabstimmung Cazis

Beitragsbild-Quelle: Notrecht-Referendum.ch
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