… Sie erwerben ein Haus.

Grundbuchauszug bei Kauf

Grundbuchauszug bei Kauf. Das eine Gebäude wurde bereits illegal errichtet, danach weitere. Siehe BILD UNTEN (zur Großansicht Bild anklicken)

Auf einmal wird eine Vermessung von Amts wegen bei der Nachbarschaft durchgeführt, welche über Jahre schleichend ein ehemaliges Hühnerfreilaufgehege umgebaut hat. Ein Dach angebracht, die Wände errichtet usw. usf. Sodaß der amtliche Geometer es schließlich als mehrere Bauten einstuft (siehe Grundbuchauszug unten).

Die amtliche Vermessung, die Sie nicht veranlaßt haben, sondern – eben von Amts wegen geschieht wegen der Errichtung von illegalen Bauten seitens der Nachbarschaft – betrifft nun mehrere Bauten. Bzw. neu von Amts wegen aufgrund der schleichenden Umbauten als Bauten eingestufte Objekte.

Sie geben die Unterlagen der Gemeinde, es passiert nichts. Sie schreiben die Gemeinde bzw. das Baufach an, es passiert nichts. Dies nun im dritten Jahr.

Ihr gesamtes Gundstück ist inzwischen von als Bauten einstuften Gebäuden umgeben, was ja auch eine klare Wertminderung darstellt.

Alles Vorbringen (postalisch, elektronisch, telefonisch usw.) an die Gemeinde, sie möchte doch bitte ihrer Pflicht nachkommen und für die Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes Sorge tragen, bleibt fruchtlos. Man fragt sich, wozu es überhaupt Bausetze bzw. Bauvorschriften hat. Die scheinen sich ja völlig zu erübrigen. Das Wort Baurecht bekommt zudem eine ganz Note.

Doch es kommt noch besser.

Sie erkundigen sich beim Grundbuchamt Thusis. Dort erfahren Sie, daß die Nachbarschaft bereits schon einmal so vorging und genau auf der Grenze illegal – also ohne Baubewilligung und ohne Grenzbaurecht – direkt auf der Grenze ein Gebäude (Erdgeschoß + Terrasse darauf) errichtet hat.

Damals wurde sich aber mit der vorherigen Eigentümerschaft geeinigt und nachträglich ein Grenzbaurecht eingeräumt. Und so konnte auch nachträglich eine Baubewilligung erteilt werden.

Doch damit nicht genug: Denn selbst daran wird sich nicht gehalten. Der vor Jahren illegal errichtete Bau wurde nochmals illegal erweitert. Anstatt einer Terrasse ist nun ein Aufbau mit Fenstern und Rolladen usw. vorhanden.

Anscheinend gilt das Recht in dieser Gemeinde der Talschaft des Domleschg nicht für alle.

Goldene Brücken werden abgelehnt 

Nachtrag: Sämtliche goldenen Brücken wie Einigungsangebote, welche der Gemeinde sogar schriftlich unterbreitet wurden, wurden seitens der Bauherrschaft der illegalen Bauten offenbar abgelehnt. Offenbar weil man sich sicher ist, daß die Gemeinde nichts unternimmt. Oder wurden sie seitens der Gemeinde nicht weitergeleitet?

Jedenfalls bleibt so auch das äußerst großzügige und bis zum Exzeß (muß man ja schon schreiben) entgegenkommende Angebot unbeantwortet, daß gegenseitig Grenzbaurecht ohne Kostenfolge eingeräumt wird. Womit ein Rückbau der illegal errichteten Bauten entfiele und nachträglich – wie schon im früheren Fall – Grenzbaurecht und Baubewilligung eingeräumt wären. Aber selbst dieser Versuch, endlich wieder Rechtssicherheit herzustellen blieb -wie schon gesagt – fruchtlos. Dabei müßten eigentlich die Gegenseite und die Gemeinde handeln!

Nach und nach wird das Nachbargrundstück von illegal errichteten Gebäuden umzingelt. Ohne Grenzbaurechte errichtet und ohne Baubewilligung.

Eindeutiges Unrecht: Nach und nach wird das Nachbargrundstück von illegal errichteten Gebäuden umzingelt. Ohne Grenzbaurechte errichtet und ohne Baubewilligung. Die Gemeinde unternimmt nichts.

 

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