Die Bündner Regierung setzt die Teilrevision des Gesetzes über den Justizvollzug im Kanton Graubünden (Justizvollzugsgesetz) auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

Zudem genehmigt sie die Totalrevision der Verordnung über den Justizvollzug (Justizvollzugsverordnung) und erlässt die Verordnung über die kantonalen Vollzugseinrichtungen.

Mit den Änderungen wird das Justizvollzugsgesetz ans Bundesrecht angepaßt und es wird den Entwicklungen in der Justizvollzugspraxis Rechnung getragen, so die Bündner Regierung, welche in der Mitteilung keine Einzelheiten zu den Anpassungen des Gesetzes über den Justizvollzug in Graubünden bekanntgibt.

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