Es hätte mit einfachen Grenzkontrollen / Grenzschließungen vermieden werden können.
Nun sind viel drastischere Maßnahmen nötig.

Im Kanton Graubünden wird das öffentliche Leben ab Montagmittag bis 30. April erheblich eingeschränkt.
Dies ergeht aus einer Medienmitteilung, welche heute Nacht publiziert wurde. 

Einkaufsläden und Gastronomiebetriebe müssen geschlossen bleiben. Mit diesen Maßnahmen will die Bündner Regierung die Ausbreitung des neuen Coronavirus noch konsequenter bekämpfen.

Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, Banken und Postschalter können weiterhin offen bleiben.

Die Regierung ruft die Bevölkerung auf, ihre Mobilität auf das Notwendige zu reduzieren.

Die Regierung des Kantons Graubünden greift im Kampf gegen die Verbreitung des neuen Coronavirus zu zusätzlichen Maßnahmen, die das öffentliche Leben erheblich einschränken.

Ab Montagmittag 12.00 Uhr müssen alle Restaurants, Bars, Cafés und Snäck-Bars, die Gäste bewirten, schließen.

Erlaubt sind Mahlzeitenlieferungen von Restaurants, Pizzakuriere etc. oder fliegende Verkaufsstände / Imbißstände ohne Restauration und Verzehr vor Ort.

Ebenfalls geschlossen bleiben müssen alle Warenhäuser und Detailhandelsgeschäfte mit Ausnahme von Lebensmittelläden und -abteilungen, Apotheken, Drogerien, Banken, Postschalter, Kioske und Tankstellenläden.

Medizinische Therapien sind weiterhin erlaubt, Kosmetik- und Wellneßbehandlungen jedoch nicht.

Ebenfalls verboten werden sämtliche religiösen Versammlungen. Bestattungen dürfen nur im engsten Familienkreis abgehalten werden.

Hotels dürfen nur Gäste bewirten, die auch übernachten

Wer in einem Hotel essen möchte, muß dort auch übernachten:

Hotelbetriebe können weiterhin geöffnet bleiben und nur ihre eigenen Hotelgäste auch bewirten.

Es dürfen nur Gäste bewirtet werden, die im selben Hotel auch übernachten. Betriebskantinen dürfen offen bleiben, sofern sie keine externen Gäste bewirten.

Es gelten dafür ebenfalls die verschärften Hygienebestimmungen und die Einhaltung der sozialen Distanz gemäß dem Bundesamt für Gesundheit.

Alle nicht-lebensnotwendigen Kontakte zwischen Menschen werden unterbunden

Die von der Regierung beschlossenen Betriebsunterbrechungen zielen darauf ab, möglichst viele, nicht lebensnotwendige Kontakte zwischen Menschen zu unterbinden und so die Ansteckungen durch das neue Coronavirus zu minimieren.

Sie gelten ab Montag, 16. März 12.00 Uhr bis 30. April 2020 für den gesamten Kanton Graubünden.

Sämtliche Betriebe, die offen-bleiben dürfen, sind verpflichtet, die bereits kommunizierten, allgemeinen Hygienemaßnahmen zur Verhinderung von Ansteckungen anzuwenden.

Kantonale Sondereinheit eingesetzt

Die von der Regierung eingesetzte Sondereinheit (neudeutsch “task force”) wird die Auswirkungen der neuen Maßnahmen für die betroffenen Betriebe ebenfalls analysieren, insbesondere werden Fragen der Liquiditätssicherung geprüft.

Informationen für betroffene Unternehmen sind auf der CoronavirusComm-Website des Kantons abrufbar. Dort findet sich auch das Infoblatt des KIGA zur Voranmeldung für Kurzarbeit.

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