Das Genehmigungsverfahren für die Zeile „Zone Gianal“ wird bis auf weiteres sistiert.

Das Genehmigungsverfahren für die Zeile „Zone Gianal“ wird bis auf weiteres sistiert.

Die Regierung des Kantons Graubünden hat im März 2016 mit Beschluß Nr. 210 in Anwendung von Art. 49 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung der Gemeinde Cazis am 2. November 2015 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wie folgt genehmigt:

1 Teilrevision Baugesetz
a Vorbehalte: Zonenschema, Art. 9:
– Das Genehmigungsverfahren für die Zeilen „Dorfzone 1“, „Dorfzone 2“ und „Wohnzone 2“wird im  Hinblick auf die zweite Genehmigungsphase sistiert.
– Das Genehmigungsverfahren für die Zeile „Zone Gianal“ wird bis auf weiteres sistiert.

Wegen dem massiv vergrößerten Gefängnis für Graubünden (und weitere Kantone) bekommt Realta eine neue Postautohaltestelle

Wegen dem massiv vergrößerten Gefängnis für Graubünden (und weitere Kantone) bekommt Realta eine neue Postautohaltestelle

2 Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2’000 / 1:1’000 Realta, Unterrealta, Innerdorf, Summapradabach, Porteiner Tobel, Raschlinas, Ratitsch, La Val, Präz, Lescha, Pitgongas, Summaprada, Dalin, Gianal, Portein

Genehmigung mit direkten Korrekturen, Vorbehalten, Anweisungen, Empfehlungen und Hinweisen:

a Formelle Korrektur von zwei Legendenverweisen.

b Das Genehmigungsverfahren für die Planausschnitte 1:1’000 Innerdorf, 1:2’000 Summapradabach, 1:1’000 Ratitsch, 1:1’000 Präz, 1:1’000 Lescha und 1:1’000 Pitgongas wird im Hinblick auf die zweite Genehmigungsphase sistiert.

Offenbar wird bei der neuen JVA viel Verkehr erwartet, es gibt eine neue Postautohaltestelle

Offenbar wird bei der neuen JVA viel Verkehr erwartet, es gibt eine neue Postautohaltestelle

c Die im Planausschnitt Realta im Hinblick auf die Erstellung der neuen Justizvollzugsanstalt Realta beschlossenen Planfestlegungen werden mit zwei Anliegen betreffend Wiederverwertung Bodenmaterial und zusätzliche Postautohaltestelle genehmigt.

d Über die im Planausschnitt Unter Realta festgelegte Industriezonenerweiterung auf der Parzelle 764 wird wie folgt entschieden:
– Eine Teilfläche von 0.5ha im nördlichen Bereich wird genehmigt.
– Bezüglich des restlichen Teils der beschlossenen Industriezonenerweiterung wird das Genehmigungsverfahren vorläufig sistiert.
– Mit einer Anweisung, einem Hinweis und zwei Empfehlungen.

3 Genereller Erschließungsplan 1:2’000 / 1:1’000 Realta, Summaprada, Summapradabach, Tartar, Innerdorf

Genehmigung mit folgendem Vorbehalt:

a Das Genehmigungsverfahren für den Planausschnitt 1:2’000 Summapradabach wird im Hinblick auf die zweite Genehmigungsphase sistiert.

Die teilweise genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluß liegen ab sofort während der Schalterstunden in der Gemeindeverwaltung Cazis auf und können eingesehen werden.

Gegen darin enthaltene Sistierungen, Vorbehalte und Anweisungen kann innert 30 Tagen ab Publikationsdatum nach Maßgabe des kantonalen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) beim Verwaltungsgericht Graubünden Beschwerde erhoben werden.

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