Gemeinde Domleschg legt das Protokoll der Gemeindeversammlung auf. (Symbolbild)

Gemeinde Domleschg legt das Protokoll der Gemeindeversammlung auf. (Symbolbild)

Gemäss Art. 28 der Gemeindeverfassung wird das Protokoll einer Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung während 30 Tagen zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten in der Gemeindekanzlei aufgelegt sowie auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Gehen keine Einsprachen ein, wird das Protokoll als genehmigt erklärt. Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind eingeladen, das Protokoll ab sofort einzusehen.

Protokoll

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