Doppelspur Thusis-Sils soll ausgebaut werden. (Symbolbild)

Doppelspur Thusis-Sils soll ausgebaut werden. (Symbolbild)

Die Doppelspur Thusis- Sils i.D. soll weiter ausgebauen werden.

Rhätische Bahn, Infrastruktur, Projektabwicklung aus Chur hat ein Gesuch eingereicht.

Ort: Gemeindegebiete Sils im Domleschg und Thusis

Gegenstand: Doppelspurausbau Thusis- Sils im Domleschg

Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach Art. 18 ff. des Eisenbahngesetztes (EBG; SR 742.101) und der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlage (VPVE; SR 742.142.1). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).

Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können vom Freitag, 12. Februar 2016 bis Montag, 14. März 2016 an folgenden Stellen währen den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden:

– Gemeindeverwaltung Sils i. D., Palazzo, 7411 Sils i.D.

– Gemeindeverwaltung Thusis, Büro Nr. 111, 7430 Thusis (Akteneinsicht nach telefonischer Terminvereinbarung)

– Amt für Energie und Verkehr Graubünden, Rohanstrasse 5, 7000 ChurEinsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.022) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR711) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben.

Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligung II, 3003 Bern.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG).

Enteignung: Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 18f Abs. 2 EBG).

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