Kommen abermals Einsprachen?

Es gibt einen neuen Entwurf für den Quartierplan mit Landumlegung für das Gebiet Ober Ruvria.

Der Grund ist, daß es Einsprachen gab. Nun werden die neuen Pläne präsentiert und die Einsprachefrist beginnt erneut zu laufen.

Gestützt auf Art. 51 ff des kantonalen Raumplanungsgesetzes vom 6. Dezember 2004 (KRG) und Art. 18 der kantonalen Raumplanungsverordnung vom 24. Mai 2005 (KRVO) verbunden mit Art. 68 f. des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 31 f. der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die wiederholte öffentliche Auflage der Quartierplanung samt Landumlegung Ober Ruvria statt, nachdem die Entwürfe aufgrund der Einsprachen geändert worden sind.

Das Gebiet Ober Ruivra in Thusis unterhalb von Thusis-Cresta

Es werden folgende Planungsmittel (datenschutzkonform) öffentlich aufgelegt:
Auflageakten:
– Quartierplanvorschriften mit Anhängen
Anhang 1: Kostenverteiler
Anhang 2: Plan Anstosslänge
Anhang 3: Bestandestabelle
Anhang 4: Neuzuteilungstabelle
Anhang 5: Bericht und Behandlung des Grundbuches
Anhang 6: Grundbuchauszüge
Quartierplanperimeter 1:500
Erschliessungsplan 1:500
– Bestandesplan 1:500
Neuzuteilungsplan 1:500

Auflage zur Orientierung:
Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB)

Auflagefrist:
14. September bis 14. Oktober 2023

Auflageort/Zeit:
Bauamt Gemeinde Thusis während den Büroöffnungszeiten

Einsprachen gegen den Entwurf des Quartierplans samt Auflageakten sowie gegen die Landumlegung (Altbestand und Neuzuteilung) Ober Ruvria sind während der öffentlichen Auflage schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.

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