Grundeigentümer in Rothenbrunnen werden gebeten, Einfriedungen, welche im Bereich von Straßen, Wegen, Straßenkreuzungen und Einmündungen die Sichtverhältnisse der Verkehrsteilnehmer behindern oder den Verkehr beeinträchtigen, bis am 16. November 2019 zurückzuschneiden.

Dies gilt ebenso für Bäume und Sträucher, welche in den Luftraum von öffentlichen und privaten Straßen ragen und den Passanten- und Fahrzeugverkehr behindern, so der Gemeinderat Rothenbrunnen weiter.

Bild: Symbolbild (Lichtraumprofil gemäß Vorschriften Gemeinde Rhäzüns)
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