Leider musste der Gemeindevorstand feststellen, dass auf Silser Gemeindegebiet immer noch Stacheldrahtzäune verwendet werden.
Diese sind gemäss Art.66, Ziff. 2 des Baugesetzes auf dem ganzen Gemeindegebiet verboten.
Die Baubehörde bittet deshalb, diese Zäune zu entfernen und dankt für Ihr Verständnis.
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