Für viele gehört die Knallerei dazu, viele lieben Feuerwerk. Andere mögen es weniger.

Wer Feuerwerk an Silvester mag, muß Rhäzüns meiden und auf andere Gemeinden ausweichen.

Im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht macht die Gemeinde Rhäzüns darauf aufmerksam, daß gemäß Art. 30 Abs. 2 des Rhäzünser Polizeigesetzes das Abbrennen von Feuerwerken oder Werfen von Knallkörpern wie Petarden, Donnerschläge, Schwärmer, Frösche, Kracher und dergleichen verboten ist.

Die Gemeinde kann Ausnahmen bewilligen, heißt es weiter.


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(rm, pd)

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