Tomils soll ein extrem umfangreiches und kompliziertes Baugesetz bekommen (Domleschg24.ch berichtete über das neue, völlig überfrachtete Baugesetz).

Bürokratie- und Regelungswucher: Auf der Gemeindeversammlung soll ein extrem umfangreiches Baugesetz für die Gemeinde Tomils verabschiedet werden. Wer soll sowas lesen?

Bürokratie- und Regelungswucher: Auf der Gemeindeversammlung wurde ein extrem umfangreiches Baugesetz für die Gemeinde Tomils durchgewunken. Wer soll sowas lesen? (Bild: Immobilienmakler24.ch)

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet nun die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeinde-Versammlung am 31. Oktober 2012 beschlossenen Gesamt-Revision der Ortsplanung der Gemeinde Tomils statt.

Die Unterlagen zur Neuordnung der Raumplanung von Tomils liegen dreißig Tage – noch bis 16 Dezember – auf der Gemeindekanzlei auf.

  • Auflageakten: Baugesetz, Zonenpläne und Generelle Gestaltungspläne, Generelle Erschliessungspläne Verkehr, Generelle Erschliessungspläne Ver- und Entsorgung, Planungs- und Mitwirkungsbericht.
  • Auflagefrist:  30 Tage (vom 16. November bis 16. Dezember 2012)
  • Auflageort:  Gemeindekanzlei Tomils, Curschiglias 70D, 7418 Tomils, Tel. 081 655 18 14.
  • Öffnungszeiten:  Während den Kanzleistunden.
  • Planungsbeschwerden:   Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen. Adresse: Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Reichsgasse 35, 7001 Chur.
  • Umweltorganisationen:   Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Maßgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein

Die wichtigsten Unterlagen:

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