Das Domleschg soll ein neues “modulares Bürogebäude” erhalten. Bauherr ist die Mark Holzbau AG aus Scharans:

Der Neubau soll auf Parzelle 110, Tur 6, 7412 Scharans, entstehen.

Das Baugesuch und die dazu bestimmten Pläne liegen ab heute, also vom 13. Oktober 2016 bis 01. November 2016 in der Gemeindekanzlei Scharans auf und können dort eingesehen werden.

Öffentlich-rechtliche Einsprachen können schriftlich und begründet gemäß Art. 96 des Gemeindebaugesetzes innert 20 Tagen seit der Bauausschreibung bei der Baubehörde Scharans eingereicht werden. Zivilklagen sind beim Vermittleramt Hinterrhein, Rathaus, 7430 Thusis einzureichen. Einsprachen sind gemäß KRG Art. 96 kostenpflichtig, so die Gemeinde Scharans weiter.

Dabei steht im KRG Art. 96 was völlig anderes:  “Die sich aus der Behandlung von Einsprachen ergebenden Kosten sind den Einsprechenden zu überbinden, wenn die Einsprache abgewiesen oder darauf nicht eingetreten wird.”

Also zu gut Deutsch: Nur abgewiesene oder Einsprachen, die so sinnlos sind, daß auf sie nicht eingetreten werden kann, sind kostenpflichtig. Nicht aber begründete Einsprachen.

So verständlich es ist, daß eine Gemeinde, die möchte, daß gebaut wird, Einsprecher abschrecken möchte, so unlauter ist es jedoch, Gesetze falsch wiederzugeben, um das Ziel zu erreichen Einsprachen zu verhindern. Denn im Gesetz steht nichts davon, daß begründete Einsprachen kostenpflichtig sind. Das wäre ja auch absurd und nicht mehr rechtsstaatlich.

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