Öffentliche Auflage der Vermarkung des neuen Bestands und der amtlichen Vermessung Sarn, Los 5, und Tartar, Los 3:

Gestützt auf Art. 38 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100) und Art. 21 bis 23 des kantonalen Geoinformationsgesetzes (KGeoIG; BR 217.300) wird die Vermarkung des neuen Bestands der Gesamtmelioration Sarn und die amtliche Vermessung der Gemeinde Cazis von Sarn, Los 5, und von Tartar, Los 3, über das Gebiet der Gesamtmelioration Sarn öffentlich aufgelegt.

Auflageakten:
–       Vermarkungskroki Nr. 9–18 vom 28. Februar 2018
–       Pläne für das Grundbuch Nr. 31, 32, 35–37, 62, 63, 66, 71–90 vom 1. Mai 2018
–       Liegenschaftsbeschrieb (Flächenverzeichnis)
–       Güterzettel (1 Satz)
–       Grundstückverzeichnis

Zur Orientierung: Übersicht Planeinteilung amtliche Vermessung und Vermarkung

Auflageort:
Gemeindekanzlei Cazis, Oberdorf 4, 7408 Cazis

Auflagedauer:
Von Freitag, 1. Juni 2018 bis Montag, 2. Juli 2018, Montag bis Freitag, jeweils während den Kanzleiöffnungszeiten

Auskunftserteilung:
Der Obmann der Schätzungskommission und der ausführende Ingenieur stehen am Freitag, 22. Juni 2018, von 13.30 bis 15.00 Uhr im Auflagelokal zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

Die Güterzettel und eine Kopie des vorliegenden Publikationstexts werden den Grundeigentümern vor Beginn der Planauflage mit normaler Postsendung zugestellt.

Einsprachen:
Einsprachen gegen die Vermarkung oder die Vermessung, gegen fehlende oder falsch gesetzte Grenzzeichen sowie gegen nicht gemäß Neuzuteilung und Einsprachenerledigung vermarkter Grenzen sind bis spätestens Montag, 2. Juli 2018 (Poststempel), schriftlich und begründet an den Obmann der Schätzungskommission Sarn, Herr Hansjörg Haßler, 7433 Donat, zu richten.

Einsprachen gegen die Neuzuteilung sind nicht mehr möglich.

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