Seit 2002 gab es bereits 5 Revisionen der fischereilichen Bestimmungen.

2020 kommt eine weitere Revision, eine Totalrevision der Fischereibetriebsvorschriften (FBV)

Vor gut vier Jahren ist das AJF schon wieder zum Schluß gekommen, die geltenden fischereilichen Bestimmungen einer erneuten Änderung zu unterziehen.

Bei der grundlegenden Überprüfung soll es nun zu einer Totalrevision der FBV im Jahr 2020 kommen.

Im Vordergrund der Fischerei steht heute die Erhaltung der Fischfauna und derer Lebensräume.

Dazu sind die gesetzlich geforderten Anpassungen in sämtlichen Bereichen der Wasserwirtschaft möglichst zeitnah einzuleiten und umzusetzen.

Die Fischerbasis macht zusammen mit dem Amt für Jagd und Fischerei (AJF) diesen Schritt im Bereich des Fischereibetriebs.

Sie zeigt sich bereit, in Zukunft auch einschneidende fischereiliche Regeln in Betracht zu ziehen – zugunsten einer nachhaltigen Fischerei in Graubünden, so das Amt in einer aktuellen Mitteilung.

Neue Fangmaße und Saisonfanglimite

Die totalrevidierten Fischereibetriebsvorschriften basieren auf den neusten fischereibiologischen und ökologischen Erkenntnissen und wurden unter Einbezug der Fischerbasis erarbeitet. Die grundlegendste Änderung für die Bündner Fischerei betrifft die Fangmaßbestimmungen für Bach- und Seeforellen.

Anhand des Wachstums der Fische (Geschlechtsreife), der Höhenlage der Gewässer, des Nahrungsangebots, der Gewässergröße, des Grads der Naturverlaichung, des Befischungsdrucks und weiteren Faktoren wird für jedes Gewässer ein zielführendes Fangmaß ermittelt und festgesetzt.

Nicht nur Fangmaße, sondern auch Fangfenster – Neuland bei der Forellenfischerei

Damit soll erreicht werden, daß die für die Natur bedeutsamen Laichtiere ausreichend geschützt sind.

Zu diesem Zweck werden nicht nur Fangmindestmaße, sondern wo sinnvoll, auch Fangfenster (erlaubter Fangbereich z.B. 26 bis 34 cm) bestimmt.

Fangfenster werden vor allem bei Fließgewässern eingeführt. Werden beim Fangmindestmaß insbesondere die Erst- und Zweitlaicher geschützt, so stellt ein Fangfenster sicher, daß auch große Fische, welche aus reproduktionsbiologischer Sicht sehr wertvoll sind, geschont werden.

Mit diesem für die Forellenfischerei in der Schweiz noch kaum etablierten Ansatz betritt Graubünden Neuland.

Neu Saisonfanglimite von 60 Fischen pro Fischer

Als zusätzliche Schutzmaßnahme wird an Bächen und Flüssen neu eine Saisonfanglimite von 60 Fischen pro Fischer/in eingeführt.

Damit soll ein Zeichen für die maßvolle Nutzung des Fischbestands in Fließgewässern gesetzt werden.

Vereinfachungen zur Aufwertung der Bündner Fischerei

Die Änderungen der Fischereibetriebsvorschriften enthalten nicht nur strengere Auflagen für die Fischer, sondern auch Erleichterungen, um die Fischerei – insbesondere auch für Jung- und Neufischer – interessanter zu gestalten.

Mit dem Einsetzen der Schneeschmelze erhöht sich nebst der Abflußmenge auch die für die Ausübung der Fischerei nachteilige Trübung in vielen Gewässern.

Fischereisaison wird neu am 1. Februar eröffnet vor der Schneeschmelze

Mit der Eröffnung der Fischereisaison am Vorderrhein ab Ilanz und am Hinterhein ab der Einmündung Albula (bisher: Alpenrhein und Unterlauf der Landquart) bereits ab dem 1. Februar wird insbesondere dem Bedürfnis der Fischerbasis Rechnung getragen, gewisse Talflüsse vor der Schneeschmelze befischen zu können.

Erfahrungen zeigen, daß die frühzeitige Eröffnung auch zu einer besseren Verteilung des Fangdrucks über die ganze Saison und zu gesteigerten Fangerfolgen in den Sommermonaten führt.

Saison wird zudem bis 31. Oktober verlängert

Überdies wird die Fischereisaison in Graubünden bis zum 31. Oktober verlängert. Dies eröffnet insbesondere die Möglichkeit, viele Seen in Graubünden auch noch im Herbst zu befischen.

Schontage werden abgeschafft

Mit den neuen Fischereibetriebsvorschriften werden ferner die “Schontage” für sämtliche Gewässer abgeschafft.

Diese Maßnahme läßt sich damit begründen, daß eine nachhaltige Nutzung des Fischbestands mit einer verschärften Regelung beim Fangmaß und bei den Fangzahlen besser gewährleistet werden kann als mit Schontagen.

Während in der Vergangenheit die Fischerei an Fließgewässern nur an Dienstagen, an Donnerstagen und an Wochenenden erlaubt war, wird diese nun die ganze Woche möglich sein.

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